Hein Gericke Deutschland stellt Insolvenzantrag – Pressebericht: Hein Gericke prüft wegen Mittelstandsanleihen-Flop Schadensersatzansprüche gegen Frankfurter Investment-Banker

Mittwoch, 18. Dezember 2013


Die Hein Gericke Deutschland GmbH hat beim Amtsgericht Düsseldorf einen Insolvenzantrag (AZ 500 IN 247/13) eingereicht. Das geht aus Informationen des Amtsgerichtes Düsseldorf hervor. Georg Kreplin von der Düsseldorfer Kanzlei Kreplin & Partner Rechtsanwälte ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden.

Laut einem Pressebericht soll der Hein Gericke-CEO Christian Korte schon am 25. November 2013 aus der Geschäftsleitung der Hein Gericke Group GmbH ausgeschieden sein. Christian Korte war erst Anfang Juni dieses Jahres als neuer Hein Gericke-CEO angetreten.

Der Grund für den Antrag auf ein Insolvenzverfahren sei, „dass ein angelsächsischer Fondsinvestor den Restbetrag von rund 1,2 Millionen Euro eines Kredits ohne wirtschaftliche Notwendigkeit und trotz vereinbarungsgemäßer Rückzahlung gekündigt und sofort fällig gestellt“ habe“, heißt es auf finance-magazin.de. Außerdem geht aus dem finance-magazin.de-Bericht hervor, dass Hein Gericke jetzt „Schadensersatzansprüche gegen eine Frankfurter Investmentbank“ prüfe.

Noch vor wenigen Wochen wollte die Muttergesellschaft der Hein Gericke Deutschland GmbH, die Hein Gericke Group GmbH, eine Unternehmensanleihe begeben. Der Beginn der Zeichnungsfrist für die Mittelstandsanleihe hätte sich aber aufgrund von „ferienbedingten Terminengpässe“ verschoben, teilte Hein Gericke damals mit. „Von institutionellen Anlegern werde das persönliche Gespräch mit dem neuen Management der Gesellschaft gewünscht, um ein detailliertes Bild von Strategie und Maßnahmen zu erhalten“, erklärte das Unternehmen Hein Gericke.

Anleihen Finder Redaktion

Foto: nugroho adhi/flickr

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