GECCI Immobilien schafft bezahlbaren Wohnraum: Immobilienprojekt im Kreis Düren erweitert
– Kauf eines weiteren Reihenhauses im Rohbau abgeschlossen
– Bezahlbarer Weg zum Wohneigentum zwischen Köln, Düsseldorf und Aachen
– Vertrieb im Wege der Mietübereignung mit GECCI Rent and Buy(R)
Die GECCI Gruppe erweitert ihr erstes Immobilienprojekt in Nordrhein-Westfalen. So hat das familiengeführte Immobilienunternehmen in Linnich im Kreis Düren ein weiteres Reihenhaus im Rohbau gekauft. Bei einer Grundstücksgröße von 420 qm verfügt das Haus über rund 122 qm Wohnfläche. Es befindet sich direkt neben den beiden bereits von GECCI gekauften Objekten – diese sind beide bereits reserviert. Derzeit läuft die Ausmessung und Planung der drei Häuser. Der Innenausbau wird dann voraussichtlich in wenigen Wochen beginnen. Außerdem sollen alle drei Objekte mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden. Nach der Fertigstellung werden die Häuser über Energieeffizienz-Standard KfW-55 verfügen.
„Der Kreis Düren passt genau in unser Anforderungsprofil, um attraktiven und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Grundstückpreise sind noch bezahlbar und gleichzeitig befindet man sich verkehrstechnisch günstig im Dreieck zwischen Köln, Düsseldorf und Aachen“, sagt Gerald Evans, Gründer der GECCI Gruppe. „Mit unserer innovativen Mietübereignung ist der Weg zum Wohneigentum ab umgerechnet 1,65 Prozent pro Jahr möglich – über die gesamte Laufzeit fest, ohne Eigenkapital, ohne Bankkredit.“
Der Vertrieb der Einfamilienhäuser erfolgt über GECCI Rent and Buy(R) (mietübereignung.de). Dort erhalten die künftigen Eigentümer auch die einzigartige Finanzierungsalternative von GECCI: Mietübereignung. Sie ist so sicher wie eine Grundbuchfinanzierung und so flexibel wie mieten. Es wird ein Mietvertrag zu ortsüblichen Konditionen und mit einer Laufzeit von 23 Jahren bis maximal 32 Jahren vereinbart. Die monatliche Kaltmiete ist über die gesamte Laufzeit konstant. Für eine hohe Sicherheit bis zur Eigentumsübergabe am Ende die Mietzeit ist gesorgt: Durch notarielle Auflassungsvormerkung im Grundbuch unter Verzicht der Einrede und Verjährung ist die Insolvenzfestigkeit sichergestellt.
GECCI Immobilien KG
Foto: pixabay.com
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