Eyemaxx: Gutachten zur Anleihenbesicherung

Adhoc-Mitteilung der Eyemaxx Real Estate AG:
Gutachten zur Anleihenbesicherung
„Hinsichtlich der Besicherung der Anleihe zu lSlN DE000A289PZ4 („besicherte Anleihe 2020/2025“) liegt dem Insolvenzverwalter der Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH ein Rechtsgutachten von Frau Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud vor, wonach hinsichtlich der zur Anleihebesicherung gewidmeten Superädifikate (insbes. Logistikimmobilien in Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien) von einer Unwirksamkeit der Pfandrechte zu Gunsten der Anleihegläubiger auszugehen ist, weil der im Zuge der Emission der Anleihe 2020/2025 gewählte Weg einer „Pfandrechtsübertragung“ bei Superädifikaten rechtlich nicht möglich ist (keine Anwendbarkeit der §§ 469 ff. ABGB bei Superädifikaten).“
Mag. Georg Hampel
Insolvenzverwalter Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH
Foto: pixabay.com
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