DIU e. V.: Deutsche Investoren Union stimmt den Beschlussvorschlägen der Karlie Group-Gläubigerversammlung zu und bittet alle Anleihegläubiger dringend um aktive Teilnahme oder Stimmrechtsvollmacht, um Quorum sicher zu stellen

Mittwoch, 20. April 2016

Pressemitteilung der DIU e.V. – Deutsche Investoren Union:

Am 09. Mai 2016 soll in Bad Wünnenberg eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Karlie Group GmbH im Rahmen einer Präsenzveranstaltung stattfinden. Die zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte sind die Verlängerung der Laufzeit der Unternehmensanleihe, die Herabsetzung des Zinssatzes von derzeit 6,75 % auf 5,00 % p.a. sowie die optionale erneute Verlängerung der Laufzeit der Unternehmensanleihe um ein weiteres Jahr. Bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption beträgt der Zinssatz für das weitere Jahr wieder 6,75%. Darüber hinaus wird der durch die Restrukturierung der Anleihe entstandene Zinsverlust durch eine Nachzahlung ausgeglichen.

Die DIU e.V. – Deutsche Investoren Union wird diesen Beschlussvorschlägen zustimmen und fordert alle Anleihegläubiger auf, an der Versammlung selbst teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen, um das Quorum sicher zu stellen. Dies begründet sich wie folgt:

1. Die Karlie Group GmbH befindet sich in einer Krise. Die planmäßige Rückzahlung der Anleihe im Jahr 2018 ist nicht gesichert und würde bei einer Nicht-Zustimmung zur Laufzeitverlängerung zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2018 führen. Gegen eine Laufzeitverlängerung ist vor diesem Hintergrund nichts einzuwenden.

2. Die Eigentümer der Gesellschaft haben in der Vergangenheit einen wesentlichen Sanierungsbeitrag geleistet. Mit dem Zins- und Tilgungsverzicht von Karlie-Anleihen im Nominalwert von 3,3 Mio. Euro und zusätzlichen Bareinlagen von insgesamt 5,6 Mio. Euro in 2015 und 2016 dokumentieren die Gesellschafter auch jetzt ihren Sanierungswillen.

3. Durch die mit der Option, die Anleihelaufzeit um noch ein weiteres Jahr zu verlängern, verbundene Zinsaufholung erhalten Anleihegläubiger die Chance, die durch den reduzierten Zinssatz entstandenen Einbußen vollumfänglich auszugleichen.

Die DIU rät allen betroffenen Anleiheinhabern ausdrücklich, die ihnen aus der Anleihe zustehenden Rechte wahrzunehmen und dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Die DIU bietet allen Anleiheinhabern an, sie auf der am 09. Mai 2016 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber zu vertreten. Voraussetzung dafür ist ein Nachweis Ihrer Bank, dass sich die Anleihen am Tag der Gläubigerversammlung, also am 09. Mai 2016, in Ihrem Depot befinden (Sperrvermerk). Zusätzlich muss in dieser Bankbestätigung der Nominalbetrag der von Ihnen gehaltenen Anleihe sowie Ihr vollständiger Name und Ihre Adresse aufgeführt sein. Wenn Sie diese Bankbestätigung in Händen halten, bitten wir Sie, uns diese gemeinsam mit einer ausgefüllten Vertretungsvollmacht zuzusenden / faxen. Das Vollmachtsformular finden Sie unter nachstehendem Link:
http://diuev.de/assets/uploads/anleihedatenbank/karlie-group-gmbh_13-18/1.GV/Vertretungsvollmacht-DIU_16-05-09.pdf

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir über einen kostenlosen Newsletter informieren, für den Sie sich unter info@diuev.de registrieren können.

Eine ausführliche Analyse im Rahmen des „DIU-Anleihencheck“ steht für interessierte Anleger auf der Vereinswebseite unter folgendem Link zum Download bereit:
http://diuev.de/assets/uploads/anleihedatenbank/karlie-group-gmbh_13-18/diu-anleihencheck/DIU%20Anleihencheck-Karlie_Group_2016-04-20.pdf

Bitte beachten Sie den Disclaimer zu dieser Meldung unter:
http://diuev.de/assets/uploads/anleihedatenbank/karlie-group-gmbh_13-18/sonstiges/Disclaimer-Karlie_Group_16-04-20.pdf

Weitere Informationen zur DIU und zur Mitgliedschaft finden Sie unter www.diuev.de.

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