Beate Uhse AG: Eigenverwaltung bestätigt – Insolvenzverfahren eröffnet – Sachwalter Dr. Sven-Holger Undritz

Adhoc-Mitteilung der Beate Uhse Aktiengesellschaft:
Antrag auf Eigenverwaltung vom Amtsgericht bestätigt und Insolvenzverfahren planmäßig eröffnet
Die Beate Uhse Aktiengesellschaft (ISIN DE0007551400, WKN 755140) gibt bekannt, dass das Amtsgericht Flensburg das am 15.12.2017 beantragte Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beate Uhse AG (Amtsgericht Flensburg Geschäfts-Nr. 56 IN 230/17) heute eröffnet und wie geplant die Eigenverwaltung genehmigt hat.
Zum Sachwalter ernannte das Gericht heute Dr. Sven-Holger Undritz von White & Case, er war bereits als vorläufiger Sachwalter tätig. Der bisher tätige Gläubigerausschuss wird ebenfalls in der bisherigen Zusammensetzung fortgeführt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.03.2018 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Der Termin zur Gläubigerversammlung in Form eines Berichts- und Prüfungstermins wird für Mittwoch, 04.04.2018 um 10.30 Uhr im Amtsgericht in Flensburg angesetzt.
Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaften wird wie bisher im vollen Umfang fortgeführt. Die Vorstandsmitglieder Michael Specht (CEO) und Thomas Kresse (CRO) üben im Eigenverwaltungsverfahren ihre Funktionen weiter aus. Im Rahmen des systematisch verfolgten Dual Track-Prozesses wird parallel zur Fortführungslösung im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens die übertragende Sanierung via Unternehmensverkauf angestrebt. Begleitet wird das Unternehmen auch weiterhin von den Generalbevollmächtigten Justus von Buchwaldt und Dr. Georg Bernsau (Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner).
Beate Uhse Aktiengesellschaft
Foto: Beate Uhse AG
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Unternehmensanleihe der Beate Uhse AG 2014/2019
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