Ab 15. November 2024 zu 101,0 % des Nennbetrags Ab 15. November 2025 zu 100,5 % des Nennbetrags
Kündigungsrecht des Emittenten
Ausschüttungsbeschränkung auf max. 25 % des HGB-Jahresüberschusses, bereinigt um Erträge aus dem Verkauf von Vermögenswerten außerhalb des gewöhnlichen GeschäftsgangsVerschuldungsbegrenzung: Net debt/EBITDA < 6,5Wert veräußerter Vermögensgegenstände max. 50 % der konsolidierten BilanzsummeNegativverpflichtung auf FinanzverbindlichkeitenKontrollwechselDrittverzugPositivverpflichtungTransparenzverpflichtung
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.