– Ausschüttungsbeschränkung auf max. 25 % des HGB-Jahresüberschusses, bereinigt um Erträge aus dem Verkauf von Vermögenswerten außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs – Verschuldungsbegrenzung: Net debt/EBITDA < 6,5 – Wert veräußerter Vermögensgegenstände max. 50 % der konsolidierten Bilanzsumme – Negativverpflichtung auf Finanzverbindlichkeiten – Kontrollwechsel – Drittverzug – Positivverpflichtung – Transparenzverpflichtung
Kündigungsrecht des Emittenten
Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten nach Wahl der Emittentin sind in den Anleihebedingungen nicht vorgesehen.
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