Zur Absicherung der Anleger gehören treuhänderisch gehaltene nachrangige Grundschulden, zudem im Falle eines Kontrollwechsels ein Kündigungsrecht der Anleihegläubiger sowie eine Ausschüttungsbegrenzung auf 50 Prozent des Konzern- bzw. Bilanzgewinns. Des Weiteren hat sich die FCR Immobilien AG zur Beibehaltung einer Deckungsquote beim Verhältnis vom Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen, EBITDA, und den Zins- und Finanzierungskosten von mindestens 1,10 zu 1,00 verpflichtet.
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