ACTAQUA GmbH: BaFin begründet Verdacht für öffentliches Angebot
Pressemitteilung der ACTAQUA GmbH:
BaFin begründet Verdacht, konstruktive Lösung angestrebt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den am vergangenen Donnerstag überraschend geäußerten Verdacht, dass die ACTAQUA GmbH in Deutschland ihre 7,00%-Schuldverschreibung ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbieten würde, zwischenzeitlich schriftlich gegenüber der Gesellschaft begründet. Demnach bewertet die BaFin die unter der IR-Website der Emittentin dargestellten Informationen für Anleihegläubiger als öffentliches Angebot und interpretiert insbesondere das Kontaktformular als Zeichnungsmöglichkeit.
Die ACTAQUA hat die Argumente geprüft und befindet sich im Austausch mit der BaFin. Sie wird ihre IR-Website so anpassen, dass diese sowohl den Bedenken der BaFin Rechnung trägt als auch dem hohen eigenen Transparenzstandard sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz für Investoren gerecht wird.
ACTAQUA GmbH
Foto: pixabay.com
Hinweis: Hier finden Sie die Veröffentlichung der BaFin vom 26.08.2021
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