Gebr. Sanders: Zweite Gläubigerversammlung am Montag, den 12. Dezember 2016 – Investorencall am 28. November
Pressemitteilung der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG:
Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG, Bramsche, gibt hiermit bekannt, dass die für den 21. November 2016 einberufene Anleihegläubigerversammlung betreffend die 8,75% Schuldverschreibungen 2013/2018 (ISIN:DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD) nicht beschlussfähig sein wird. Aufgrund der bei der Gesellschaft eingegangenen Anmeldungen wird das für die Beschlussfähigkeit gemäß § 15 Abs. 3 SchVG erforderliche Quorum der Anwesenheit von wertmäßig mindestens der Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht werden.
Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG wird kurzfristig zu einer sogenannten zweiten Gläubigerversammlung einladen, die am 12. Dezember 2016 stattfinden wird.
Pressemitteilung der One Square Advisory Services GmbH:
Die One Square Advisory Services GmbH lädt alle Anleihegläubiger der Gebr. Sanders Anleihe sowie interessierte Medienvertreter zu einer Telefonkonferenz ein. Anlass ist ein Update zur aktuellen Situation der Gebr. Sanders, den laufenden Sanierungsbemühungen sowie die diversen Medienberichte über das Ergänzungsverlangen eines institutionellen Anleihehalters. In den Medien wurde unzutreffend berichtet, dass das auch von One Square Advisory Services unterstütze Ergänzungsverlangen eine feindliche Übernahme von Sanders zum Ziel habe. Dieses Ansinnen ist natürlich vollkommen unzutreffend.
Das Ergänzungsverlangen soll vielmehr die Grundlage schaffen, dass die Anleihegläubiger im Rahmen einer übertragenden Sanierung nicht „abgeschnitten“ werden sondern durch teilweise Finanzierung eines M&A Bieters eine attraktive Möglichkeit zur Wertaufholung haben. Zudem sieht das Ergänzungsverlangen eine Barkomponente als Möglichkeit vor, nach der Anleihegläubiger direkt mit Closing des M&A Prozesses eine sofortige Rückzahlung erhalten, und nicht – wie in Insolvenzverfahren üblich – erst nach drei oder vier Jahren im Rahmen einer Quote die mit allen anderen Insolvenzgläubigern nach Abzug von Beraterkosten und Masseverbindlichkeiten geteilt wird.
Das Ergänzungsverlangen beschränkt die Rechte der Anleihehalter im Rahmen eines Insolvenzplans nicht, sondern dient lediglich dem Schutz der Anleihegläubigerinteressen sollte ein Insolvenzplan nicht zustande kommen. Anders als im Falle Rena hätten damit Anleihegläubiger auch bei einem M&A Prozess ein deutlich verbessertes Wertaufholungspotential.
Im Rahmen dieses Calls sollen die Anleihegläubiger insbesondere über die Hintergründe und Vorgänge rund um die Restrukturierung der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG sowie die verschiedenen Optionen für die Zukunft der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG informiert werden.
Der Investorencall wird am Montag, den 28.11.2016, um 16:00 Uhr MEZ stattfinden. Interessierte Anleihegläubiger und Medienvertreter können sich unter sanders@onesquareadvisors.com registrieren und erhalten die Einwahldaten rechtzeitig per Email.
One Square Advisory Services GmbH
Foto: Gebr. Sanders GmbH & Co. KG
Anleihen Finder Datenbank
Unternehmensanleihe der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG 2013/2018
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