Singulus Technologies AG: Neue Anleihen und Aktien können ab 29. Juni erworben werden

Donnerstag, 9. Juni 2016

Ad-hoc Mitteilung der Singulus Technologies AG:

Singulus Technologies AG gibt Zeitplan für die weiteren Schritte der Restrukturierung bekannt

Die Singulus Technologies Aktiengesellschaft (Singulus Technologies) gibt heute den gegenwärtig vorgesehenen Zeitplan für die nächsten Schritte der am 15. Februar 2016 von der zweiten Gläubigerversammlung und am 16. Februar 2016 von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Restrukturierung bekannt.

Die nächsten Schritte sollen voraussichtlich in der folgenden zeitlichen Abfolge umgesetzt werden:

– Am 23. Juni 2016 erfolgt die Abbuchung der Singulus-Anleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) gegen Einbuchung der Erwerbsrechte bei den Anleihegläubigern. Damit wird die Voraussetzung für die Durchführung der Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der Schuldverschreibungen geschaffen.

– Am 27. Juni 2016 soll die Durchführung der Umtauschkapitalerhöhung in das Handelsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen werden, wodurch die Forderungen aus der SINGULUS-Anleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) erlöschen und die neuen Aktien entstehen.

– Am 29. Juni 2016 beginnen die Erwerbsfristen für den Erwerb der neuen Aktien und der neuen Schuldverschreibungen.

– Am 20. Juli 2016 werden die Neuen Aktien aus der Umtauschkapitalerhöhung zum geregelten Markt und die Neuen Schuldverschreibungen zum Freiverkehr (Quotation Board) der Frankfurter Wertpapier Börse zugelassen.

Alle oben genannten Termine entsprechen der aktuellen Planung und können unter Umständen noch angepasst werden.

ANLEIHE CHECK: Die Singulus-Unternehmensanleihe 2012/17 (WKN: A1MASJ) hat ein Gesamtvolumen von 60 Millionen Euro und ist mit einem jährlichen Zinskupon in Höhe von 7,75 Prozent ausgestattet.

Foto: Singulus Technologies AG

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Unternehmensanleihe  der Singulus Technologies AG 2012/2017

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