GEWA-Anleihe: Sondertelegramm der KFM – Abstimmung ohne Versammlung vom 26. bis 28. Juli

Montag, 10. Juli 2017
gewa_tower_GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG_groß Neuemission: GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG plant Unternehmensanleihe für Wohn- und Hotel-Turm bei Stuttgart


Die KFM Deutsche Mittelstand AG hat am Wochenende im Rahmen eines Sondertelegramms über den aktuellen Stand bei der GEWA-Anleihe informiert. Demnach ist eine Abstimmung ohne Versammlung der Anleger in der Zeit vom 26. bis 28. Juli 2017 vorgesehen. Eine mögliche zweite Gläubigerversammlung könnte am 04. August 2017 folgen. Bei den Abstimmungen soll über die Neuwahl des Anleihegläubigervertreters, die Vergütung desselbigen sowie über eine Verwertungsvereinbarung zwischen der Rödl Treuhand Hamburg GmbH und dem Insolvenzverwalter Herrn Bananyarli abgestimmt werden.

KFM-Sondertelegramm zu GEWA

Lesen Sie hier das KFM-Sondertelegramm im Wortlaut:

Die für den 25.04.2017 einberufene Gläubigerversammlung in Fellbach lief wie in unserem KFM-Sonder-Telegramm vom 20.04.2017 prognostiziert als reine Informationsveranstaltung ohne Beschlussfassungen ab. Seither wurde von den Beteiligten weiter über die Fortführung des GEWA-Towers verhandelt und es ist nun eine Abstimmung ohne Versammlung in der Zeit vom 26. bis 28. Juli 2017 vorgesehen. Sollten an der Abstimmung im schriftlichen Verfahren nicht genügend Gläubiger teilnehmen (z. B. weil nicht genügend Sperrbescheinigungen vorliegen), sieht das Gesetz vor, dass unmittelbar im Anschluss eine Ersatzversammlung abgehalten werden kann. Diese ist dann beschlussfähig, ohne dass es auf die Präsenz (= anwesendes oder vertretenes Kapital) ankommt.

Für die Teilnahme an der Abstimmung benötigen Anleihegläubiger der GEWA-Anleihe eine Sperrbescheinigung ihrer depotführenden Bank. Diese bestätigt, dass der jeweilige Anleihegläubiger seine Anleihen bis zum Ablauf der Ersatzverhandlung (4. August 2017, 24 Uhr) nicht verkaufen kann.

Anleihegläubiger haben die Möglichkeit, selbst an der Abstimmung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS lässt sich bei der Abstimmung weiterhin durch mzs Rechtsanwälte vertreten.

Bei den Punkten, die zur Abstimmung anstehen, wird der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS – vertreten durch mzs Rechtsanwälte – wie folgt abstimmen:

1a)    Neuwahl des Anleihegläubigervertreters
–    Sofern von einer Mehrheit der Anleihegläubiger gewünscht, stellt die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft ihr Amt als Anleihegläubigervertreter zur Disposition – Herr Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen stellt sich als neuer Anleihegläubigervertreter zur Wahl

Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS wird für Herrn Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen als neuen Gläubigervertreter stimmen. Durch die Wahl eines unabhängigen Vertreters wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte durch die Vertretung mehrerer verschiedener Parteien (wie aktuell bei der Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft, die gleichzeitig die Interessen der Anleihegläubiger und der Wohnungseigentümer vertritt) bestehen.

1b)    Vertrag über die Vergütung des Amtes des neuen Vertreters der Anleihegläubiger – geknüpft an Beschlusspunkt 1a (zusammen ergeben diese Punkt 1 auf dem Abstimmungsbogen)
–    Dieser Beschlusspunkt steht im Zusammenhang mit dem Beschlusspunkt 1a, daher werden beide Punkte gesammelt als Punkt 1 auf dem Abstimmungsbogen dargestellt und sind nicht einzeln abstimmbar.

Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS wird dem Vertrag zustimmen – nach Einschätzung der KFM Deutsche Mittelstand AG ist diese Vergütungsvereinbarung wichtig, um unabhängig vertreten zu sein und auch die möglichen Durchgriffsrechte der Anleihegläubiger gegen Beteiligte zu sichern.  

2)     Zustimmung zur Verwertungsvereinbarung zwischen der Rödl Treuhand Hamburg GmbH und Herrn Bananyarli
–    die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft empfiehlt der Verwertungsvereinbarung zuzustimmen, da es sich um eine angemessene und übliche Vergütung handelt mit der alle Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit der Insolvenz stehen, gedeckt sind –

Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS wird der Verwertungsvereinbarung zustimmen. Die Verwertungsvereinbarung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bananyarli entspricht den üblichen Verwertungsvereinbarungen in Fällen, in denen keine verwertbare freie Masse vorliegt. Das Vermögen der Gesellschaft ist zu nahe 100% in der Immobilie gebunden. Die Immobilie dient indessen als Sicherheit für die Anleihegläubiger. Freie Masse, aus welcher der Insolvenzverwalter vergütet werden könnte, besteht nicht. Deswegen benötigt man eine solche Verwertungsvereinbarung. Die Verwertungsvereinbarung halten wir für angemessen.

Wie mzs Rechtsanwälte in einem aktuellen Schreiben berichtet, sollte der vom vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragte Baugutachter sein Gutachten – wenn nichts Unvorhergesehenes festgestellt wird – voraussichtlich noch diesen Monat vorlegen. Dieses Gutachten ist die Grundlage für den Abschluss der Verhandlungen über die Verwertung der Immobilie. Dieses Gutachten kann möglichweise auch in der Zukunft herangezogen werden, um Durchgriffsrechte zu Gunsten der Anleihegläubiger durchzusetzen.

Die beiden interessierten Investoren für den GEWA-Wohnturm und das Hotel arbeiten gemeinsam mit Herrn Bananyarli zielorientiert an einer Lösung. Für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen sind das unabhängige Gutachten des Baugutachters sowie ein Wechsel des Gläubigervertreters zwingend notwendig. Auf dieser Grundlage kann nach Einschätzung der KFM Deutsche Mittelstand AG seriös mit den beiden interessierten Investoren weiterverhandelt und schlussendlich auch eine gute Lösung gefunden werden.

KFM Deutsche Mittelstand AG

Foto: GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG

Anleihen Finder Datenbank

Unternehmensanleihe der GEWA 5 to 1 GmbH & Co. KG 2014/2018

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