Laurèl GmbH / Investorentelefonkonferenz zur zweiten Gläubigerversammlung am Montag, den 19.10.2015, 14:00 Uhr

Donnerstag, 15. Oktober 2015

Pressemitteilung der One Square Advisory Services GmbH:

Update zu den Gesprächen mit der Gesellschaft

Hintergründe zu den Beschlussfassungen der zweiten Gläubigerversammlung

Hinsichtlich der bevorstehenden zweiten Gläubigerversammlung am Montag, den 26. Oktober 2015 um 11:00 Uhr (MEZ) im NH Hotel München Ost, 85609 Aschheim, hat die Laurèl GmbH („Emittentin“ oder „Gesellschaft“) der One Square Advisory Services GmbH, als designiertem gemeinsamen Vertreter, Informationen und Hintergründe zur Verfügung gestellt, um eine optimale Vertretung der Anleihegläubiger zu gewährleisten. Dazu lädt die One Square Advisory Services GmbH interessierte Anleihegläubiger zu einer Investorentelefonkonferenz am:

Montag, den 19. Oktober 2015 um 14:00 Uhr (MEZ)  ein. Interessierte Anleihegläubiger können sich dazu unter „laurel@onesquareadvisors.com“ registrieren.

Im Mittelpunkt der aktuellen Entwicklungen steht der Verkauf der Markenrechte für China. Der Verkauf steht noch unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen. Die Zahlung des Kaufpreises ist für Mitte November 2015 vorgesehen. Durch diese Kaufpreiszahlung hat Laurel angabegemäß den benötigten finanziellen Spielraum für die nächsten geplanten Schritte und zur Erfüllung Ihrer finanziellen Verpflichtungen. Daher ist auch geplant die am 16. November 2015 fällige Zinszahlung auf die Anleihe voll zu erbringen. Gleichzeitig wird unter Hochdruck die eingeleitete Suche nach einem strategischen Investor fortgesetzt, mit dessen Unterstützung die Wachstumspläne mit Fokus auf Europa und USA umgesetzt werden sollen.

Durch diese Entwicklungen wurden die notwendigen Beschlussvorschläge für die zweite Gläubigerversammlung deutlich reduziert:
1. Die One Square Advisory Services GmbH soll als gemeinsamer Vertreter gewählt werden.

2. Die vorgesehene Verlängerung der Laufzeit der Anleihe wird aktuell nicht mehr benötigt und entfällt.

3. Die bisher vorgesehene Reduzierung der Zinsen wird ebenfalls nicht mehr benötigt und entfällt. Lediglich für den Fall, das die Veräußerung der Markenrechte wider Erwarten nicht wie geplant durchgeführt werden kann, soll der Gemeinsame Vertreter ermächtigt werden, über die Stundung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu entscheiden. Diese optionale Zinsstundung dient einzig und alleine dem Zweck, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft auch im Falle eines Scheiterns oder einer Verzögerung der Mittelzuflüsse aus dem Verkauf der Markenrechte zu gewährleisten und Zeit für eine alternative Lösung zu schaffen.

4. Die Beschlussfassung über die weitere Beschränkung von Ausschüttungen an die Gesellschafter bleibt unverändert.

5. Tagesordnungspunkt 5 entfällt, da das zugrunde liegende Ergänzungsverlangen von Herrn Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner zurückgenommen wurde.
Gerne steht die One Square Advisory Services GmbH Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung und unterstützt Sie darüber hinaus im Laufe des weiteren Prozesses zur optimalen Wahrnehmung Ihrer Rechte als Anleihegläubiger.

Kontakt:
One Square Advisory Services GmbH
Theatinerstr. 36
80333 München
laurel@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

One Square Advisory Services GmbH

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