KFM Deutsche Mittelstand AG beschließt Kapitalerhöhung

Dienstag, 10. Juni 2014

Pressemitteilung der KFM Deutsche Mittelstand AG:

Der Vorstand der KFM Deutsche Mittelstand AG hat am 19.05.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Bezugsrechtsbarkapitalerhöhung beschlossen.

– Ausgabe von 899.000 neuen Aktien
– Bezugsverhältnis liegt bei 1 : 2,987
– Bruttoemissionserlös von 899.000 Euro

Auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10.04.2014 soll das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 301.000,00 Euro um 899.000,00 Euro auf 1.200.000,00 Euro durch Ausgabe von 899.000 auf den Inhaber lautende neue Stückaktien unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre („Neue Aktien“) erhöht werden.

Die neuen Stückaktien werden zu einem Bezugspreis von 1,00 Euro je Aktie ausgegeben und sind ab dem 01.01.2014 gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden im Verhältnis von 1 alten Aktie zu 2,987 neuen Aktien ausgegeben. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt. Ein Verkauf des Bezugsrechts über die Börse ist daher nicht möglich.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG beabsichtigt, die zufließenden Mittel aus der Kapitalerhöhung für das weitere Wachstum der Gesellschaft zu verwenden. Nach dem erfolgreichen Start des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS an der Börse (November 2014), welchen die KFM Deutsche Mittelstand AG als Initiator begleitet, steht nun die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten im Mittelpunkt.

„Mit der Kapitalerhöhung möchten wir die per 31.12.2013 bei 67% liegende Eigenkapitalquote nochmals erhöhen. Mit der Stärkung der Eigenkapitalbasis ist die kontinuierliche Ausweitung der Geschäftstätigkeit sichergestellt“, so Gerhard Mayer, Vorstand der KFM Deutsche Mittelstand AG.

Die Frist für den Bezug der neuen Aktien beginnt am 26.05.2014 und endet für die Aktionäre am 16.06.2014, 24 Uhr.

Nach Ablauf der Bezugsfrist für die Aktionäre können die nicht gezeichneten Aktien Aktionären oder Dritten angeboten werden. Die nicht aufgrund von Bezugsrechten gezeichneten neuen Aktien können von Aktionären über ihr Bezugsrecht hinaus gezeichnet werden. Dabei werden Zeichnungen aufgrund von ausgeübten Bezugsrechten vorrangig berücksichtigt. Zeichnungen von Aktionären und Dritten außerhalb des Bezugsrechtes werden untereinander jeweils in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs des Zeichnungsscheines bei der Gesellschaft berücksichtigt.

Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen ergeben sich aus dem im Bundesanzeiger am 26.Mai 2014 veröffentlichten Bezugsangebot.

KFM Deutsche Mittelstand AG

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