Dürr AG begibt Wandelanleihe im Volumen von rd. 150 Mio. Euro

Donnerstag, 24. September 2020


Adhoc-Mitteilung der Dürr AG:

Dürr AG bietet Wandelanleihen im Gesamtnennbetrag von circa 150 Mio. € fällig in 2026 an

Der Vorstand der Dürr AG (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nicht nachrangige, nicht besicherte Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von circa 150. Mio. € auszugeben, die in Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag (Stückaktien) gewandelt werden können (die „Wandelanleihen“).

Die Wandelanleihen werden ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika sowie außerhalb Kanadas, Japans, Australiens und anderer Rechtsordnungen angeboten, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen gesetzlich untersagt ist. Das Angebot erfolgt im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens („Accelerated Bookbuilding“). Das Bezugsrecht bestehender Aktionäre der Gesellschaft zur Zeichnung der Wandelanleihen ist ausgeschlossen. 

Die Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von circa 150 Mio. € wird eine Stückelung von je 100.000 € aufweisen und in circa 4,1 Millionen neue und/oder bestehende nennbetragslose Stammaktien der Gesellschaft wandelbar sein. Die Wandelanleihe wird mit einem Kupon zwischen 0,25 % und 0,75 % pro Jahr verzinst, der jährlich nachträglich zahlbar ist; die erste Zinszahlung wird im Januar 2022 erfolgen. Die Wandelanleihen haben ein erwartetes Fälligkeitsdatum am oder um den 15. Januar 2026 (circa 5,3 Jahre) und werden zu 100 % ihres Nennwertes zurückgezahlt. Es wird erwartet, dass die Wandelanleihen zu einem Preis von 100 % ausgegeben werden, was einer Bruttorendite bis zur Fälligkeit zwischen 0,25 % und 0,75 % p.a. entspricht. Die Umwandlungsprämie wird zwischen 40 % und 45 % über dem volumengewichteten Durchschnittspreis der Aktien der Gesellschaft vom heutigen Tage auf XETRA zwischen der Einführung und der Preisfestsetzung festgelegt. 

Die Gesellschaft hat mit dem Großaktionär der Gesellschaft, der Heinz Dürr GmbH, (der „Investor“) eine Zeichnungsvereinbarung abgeschlossen, in der sich der Investor der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, Teilschuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 5.000.000 € zum Erwerb zu zeichnen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelanleihen zu ihrem Nennwert (zuzüglich aufgelaufener Zinsen) in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Wandelanleihen jederzeit (i) am oder nach dem 5. Februar 2024 zurückzuzahlen, wenn der Aktienkurs über einen bestimmten Zeitraum 130 % des dann geltenden Wandlungspreises erreicht oder übersteigt oder (ii) wenn 15 % oder weniger des Gesamtnennwertes der Wandelanleihen ausstehend bleiben.

Die Gesellschaft plant, die Erlöse aus der Begebung der Wandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke wie die Refinanzierung sowie weitere potenzielle Firmenakquisitionen zu verwenden. 

Als Teil der Begebung von Wandelanleihen hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Die finale Preisfestsetzung wird voraussichtlich später am heutigen Tag durch eine separate Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Abwicklung wird voraussichtlich am oder um den 1. Oktober 2020 stattfinden.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Aufnahme der Wandelanleihen in das Open Market Segment (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. 

Dürr AG

Foto: pixabay.com

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