ABO Wind AG: Anfechtungsklage zurückgenommen

Adhoc-Mitteilung der ABO Wind AG:
Anfechtungsklage gegen alle Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung zurückgenommen
Der ABO Wind Aktiengesellschaft ist gestern Nachmittag die Klagerücknahme der vor dem Landgericht Frankfurt a.M. unter dem Aktenzeichen 3-05 O 582/23 anhängigen Anfechtungsklage zugestellt worden. Die Anfechtungsklage richtete sich gegen sämtliche auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 beschlossenen Tagesordnungspunkte (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 29. November 2023): Tagesordnungspunkt 1 (Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter Beitritt der Ahn & Bockholt Management GmbH und Feststellung der Satzung), Tagesordnungspunkt 2 (Satzungsänderung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder) und Tagesordnungspunkt 3 (Aufsichtsratswahlen). Es sind hierfür keine Leistungen der Beklagten erbracht worden. Mit der Klagerücknahme ist das Verfahren beendet und es sind keine Rechtsstreitigkeiten mehr gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Oktober 2023 anhängig.
Zuvor hatte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. am 29. Februar 2024 einen Freigabebeschluss betreffend den von der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober 2023 beschlossenen Formwechsel der ABO Wind AG in die Rechtsform der GmbH & Co. KGaA erlassen (vgl. Ad-hoc-Veröffentlichung vom 1. März 2024).
ABO Wind AG
Foto: ABO Wind AG (Symbolbild)
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