KFM-Sondertelegramm zu Eyemaxx: „Lückenlose Aufklärung“ – „Keine Sanierung nach österreichischem Recht“ – „Prüfung von Management-Handlungen“ – „Kurzfristige Gläubigerversammlung“

Freitag, 12. November 2021


Die KFM Deutsche Mittelstand AG meldet sich nach der Klärung „wichtiger juristischer und aufsichtsrechtlicher Parameter“ mit einem Sondertelegramm zur Eyemaxx Real Estate AG zu Wort. Über ihre beiden Mittelstandsanleihen Fonds ist die KFM in die drei ausstehenden Eyemaxx-Anleihen investiert. Dabei führt der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS („DMAF“) die 5,50%-Anleihe 2018/23 (WKN A2GSSP) sowie die 5,50%-Anleihe 2019/24 (WKN A2YPEZ) in seinem Portfolio. Die 5,50%-Anleihe 2020/25 (WKN A289PZ) befindet sich indes im Portfolio des Europäischen Mittelstandsanleihen FONDS („EMAF“).

Die KFM fordert eine lückenlose Aufklärung der finanziellen Schieflage des Immobilienunternehmens und wirft Eyemaxx dabei vor, in den letzten Pressemitteilungen, Interviews und Managementgesprächen den Eindruck einer erfolgreichen Geschäftsentwicklung vermittelt zu haben, was im Widerspruch zum jetzt beantragten Sanierungsverfahren stünde. Weiterhin verlangt die KFM, das von Eyemaxx angestrebte Sanierungsverfahren in Österreich auf dessen rechtliche Grundlage zu prüfen und diesem Schritt entschieden entgegen zu wirken. Die Anleihegläubiger sollen mit Hilfe der Anwaltskanzlei Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte) ihre Rechte bündeln und wahrnehmen. Dazu soll kurzfristig eine Gläubigerversammlung einberufen werden.

Lesen Sie hier das komplette KFM-Sondertelegramm (11.11.2021) zu Eyemaxx im Wortlaut:

Sondertelegramm der KFM Deutsche Mittelstand AG

Aktuelle Lage
Die Emittentin, Eyemaxx Real Estate AG, hat am 25.10.2021 um 15.33 Uhr eine ad-hoc Meldung publiziert, in der sie vermeldet, dass sie nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügt, um die am 26.10.2021 fällige Zinszahlung für die 5,5% Unternehmensanleihe 2018/2023 (WKN A2GSSP) fristgerecht zu leisten.

Gemäß den Bedingungen für diese Anleihe hätte die Emittentin den Sachverhalt innerhalb von 10 Geschäftstagen heilen können. Auch diese Frist bis zum 08.11.2021 zur nachträglichen Zahlung der Zinsen hat das Unternehmen verstreichen lassen. Stattdessen hat Eyemaxx am 04.11.2021 um 10.32 Uhr eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens beantragt hat.

Zuvor berichtete die Eyemaxx AG über Abschreibungen, die sich coronabedingt durch Bewertungen des Immobilienbestandes ergeben haben. Diese sind ertrags- aber nicht liquiditätswirksam. Mit anderen Worten: die Anleger durften davon ausgehen, dass hinreichend Liquidität vorhanden ist, um den anstehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Noch mit Pressemitteilungen vom 16.08.2021 und weiteren (06.09.2021 und 08.09.2021) hat die Emittentin berichtet, dass sich die Eyemaxx Real Estate AG mit ihren Aktivitäten erfolgreich entwickelt. Auch in den Managementgesprächen mit institutionellen Anlegern wurde der Eindruck erweckt, dass die Emittentin auf dem besten Wege sei, an der erfolgreichen Entwicklung der Vorjahre nahtlos anzuschließen.

Die oben veröffentlichten Pressemitteilungen stehen im Gegensatz zu dem beantragten Sanierungsverfahren. Wir sind der Meinung, dass seitens des Managements der Eyemaxx Real Estate AG wesentliche Informationen zur Entwicklung der Emittentin verschwiegen wurden.

Hintergrund zur aktuellen Entwicklung
Die Eyemaxx Real Estate Group ist in der Immobilienentwicklung tätig, Kernmärkte sind Österreich und Deutschland. Die Eyemaxx Real Estate AG fungiert als Holding mehrerer Tochter- und Schwestergesellschaften und hat ihren Sitz in Aschaffenburg in Deutschland. Die Aktien der Eyemaxx Real Estate AG notieren seit 2011 im Standardmarkt der Frankfurter Wertpapierbörse. Erst im Januar 2019 startete ein Zweitlisting an der Wiener Börse. Alle Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG werden ausschließlich an Deutschen Börsenplätzen gehandelt.

Die Emittentin befindet sich ausweislich ihrer eigenen Veröffentlichungen am 25.10.2021 damit in einer finanziellen Schieflage. Die Emittentin hat veröffentlicht, dass sie fällige Zinsen auf die Anleihe 2018/2023 am 26. Oktober 2021 nicht zahlen konnte, da ihr hierfür die erforderlichen Mittel fehlen. Die Emittentin ist also zahlungsunfähig. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist eine kurzfristige Stellung eines Insolvenzantrags zu erwarten. Bisher wurde lediglich ein Sanierungsverfahren beantragt. Nach unseren Kenntnissen wurde der Sanierungsantrag in Österreich gestellt.

Die wesentlichen Verbindlichkeiten der Emittentin bestehen aus den drei ausstehenden Anleihen mit einem prospektierten Gesamtvolumen von 135 Mio. Euro. Die Schieflage der Eyemaxx Real Estate AG, und die damit verbundenen Verunsicherungen, haben auch andere Immobilienanleihen in der Bewertung an der Börse im Kurs beeinflusst. Die Anteilspreise des Deutschen und des Europäischen Mittelstandsanleihen FONDS sind von dieser Entwicklung zum Teil betroffen.

Um die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln, ist dringend die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters erforderlich, der unabhängig von der Emittentin ist und die Interessen der Anleihegläubiger wahrnimmt. Mit der Pressemitteilung der Eyemaxx Real Estate AG vom 25.10. und vom 04.11.2021 wurde die anwaltliche Vertretung von der KFM Deutsche Mittelstand AG für beide Fonds in Abstimmung mit dem Fondsmanagement veranlasst.

Die vorangegangenen Pressemitteilungen und Interviews der Eyemaxx Real Estate AG sind kritisch zu hinterfragen und rechtlich zu würdigen. Insbesondere die Pressemitteilung der Eyemaxx Real Estate AG vom 05.11.2021, dass Sie ein Sanierungsverfahren nach österreichischem Recht anstrebt, muss auf rechtliche Zulässigkeit geprüft und diesem Schritt vehement entgegengetreten werden.

Die Leitung sowie die gesamte Verwaltung befinden sich in Österreich, in Leopoldsdorf im Bezirk Bruck an der Leitha. Das Unternehmen habe deshalb „den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in Österreich“, woraus sich auch die Zuständigkeit des Landesgerichts Korneuburg ableite, so die Erklärung der Eyemaxx Real Estate AG.

Die Eyemaxx Real Estate AG mit Sitz in Aschaffenburg betreibt nach unserer Einschätzung ihr Geschäftsmodell hauptsächlich in Deutschland und die Mehrheit der Anleihebesitzer sind deutsche Investoren. Ein Sanierungsplan nach österreichischem Recht ist aus unserer Sicht nicht zulässig. Mit dem Sanierungsplan nach österreichischem Recht müssten die Anleihegläubiger im schlimmsten Fall einen Verlust von 80% hinnehmen. Der hierbei entstehende Sanierungsgewinn von bis zu einem dreistelligen Mio. Betrag, würde den Aktionären der Eyemaxx Real Estate AG zugutekommen, an der Herr Dr. Müller mit über 27% beteiligt ist.

Es kommt besonders darauf an, dass die Gläubigerrechte der Anleger gebündelt werden und eine Gläubigerversammlung kurzfristig einberufen wird. Mit Einberufung der Gläubigerversammlung und der Bestellung eines Gläubigervertreters sollen nachfolgende Ziele erreicht werden:

• – lückenlose Aufklärung der eingetretenen Schieflage der Eyemaxx
• – aktueller Status der Finanz-, Ertrags- und Liquiditätslage
• – Verhinderung der beantragten Sanierungsmaßnahme auf der Grundlage des österreichischen Rechts
• – Rechtliche Prüfung der Handlungen des Managements der Eyemaxx Real Estate AG vor Antragsstellung des Sanierungsverfahren

Die KFM Deutsche Mittelstand AG hat deshalb die Anwaltskanzlei Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte) gebeten, sehr kurzfristig eine Gläubigerversammlung einzuberufen. Anleger, die in einer der drei Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG investiert sind, haben die Möglichkeit sich dem Verfahren anzuschließen. Über die Internetseite der mzs Rechtsanwälte können Sie mit den Anwälten direkt in Kontakt treten.

Fazit
Die Anlage in Fonds ist für Anleger immer risikoärmer als die direkte Anlage in einzelne Titel. Während Besitzer der Eyemaxx Anleihen mit Kursverlusten von bis zu 90% betroffen sind, ist der Anteilspreis des Deutschen Mittelstandsanleihen FONDS um 3,2% gefallen.

Hier bestätigt sich einmal mehr, dass Anleger, die ein Portfolio dem Einzelinvestment vorziehen, eine Risikostreuung nutzen. Während Direktanleger gegebenenfalls ein deutlich höheres Ausfallrisiko eingehen.

Trotz der Veränderung des Anteilspreises der Mittelstandsanleihen FONDS ist es geplant, an den berechneten Ausschüttungen für die Anleihen Fonds im nächsten Jahr festzuhalten.

Bei der Erstellung eines KFM-Barometers sind die Analysten, wie jeder andere Marktteilnehmer auch, auf die Ehrlichkeit und Transparenz des jeweiligen Emittenten angewiesen. Zudem ist das Ergebnis eines KFM-Barometers und die darauf aufgebaute Investmententscheidung immer im Zusammenhang mit der Risikotragfähigkeit des jeweiligen Mittelstandsanleihen Fonds zu sehen.

Wie bereits in allen Pressemitteilungen veröffentlicht, ist die Wertpapieranlage mit einem Risiko verbunden. Das Risiko lässt sich aber durch eine breite Diversifikation und eine fortlaufende aktive Betreuung des Portfolios verringern. Die aktive Betreuung ist bei Schieflagen einzelner Emittenten von immenser Bedeutung! Hier kommt es ganz besonders darauf an, alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Schadensbegrenzung zu betreiben. Deshalb nutzt die KFM Deutsche Mittelstand AG und das Fonds-Management beider Mittelstandsanleihen FONDS die Unterstützung von hochspezialisierten Anwaltskanzleien.

Daher empfiehlt es sich für die Direktanleger, sich dem juristischen Vorgehen des Fondsberaters KFM Deutsche Mittelstand AG anzuschließen. Damit können sich die Anleger kostenneutral einer juristischen Beratung anschließen.

Die KFM Deutsche Mittelstand AG bleibt auch in solchen Situationen ihrem selbstgewählten Maßstab treu, gegenüber Anlegern und anderen Marktteilnehmern transparent zu sein. Die KFM Deutsche Mittelstand AG setzt sich grundsätzlich nach allen Möglichkeiten für die Rechte und Ansprüche der Anleger ein.

KFM Deutsche Mittelstand AG

Anleihen Finder Redaktion.

Foto: pixabay.com

Anleihen Finder Datenbank:

EYEMAXX Real Estate AG 2020/2025

EYEMAXX Real Estate AG 2019/2024

EYEMAXX Real Estate AG 2018/2023

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