Neuemission der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH: Maximal 10.000 Euro per Losverfahren zugeteilt – Erster Handelstag am 10. Februar 2015
Die Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH (NZWL) teilte mit, dass bei den über die Zeichnungsfunktionalität der Frankfurter Wertpapierbörse eingegangenen Kaufangeboten für die neuen Unternehmensanleihen ein Losverfahren angewendet wurde. Dabei wurden jeder ausgelosten Order ein maximales Kontingent von 10.000 Euro zugeteilt.
„Wir freuen uns über die hohe Nachfrage der Investoren. Die erfolgreiche Platzierung sehen wir vor allem als großen Vertrauensbeweis in unsere Strategie. Die frischen Mittel werden wir wie angekündigt ausschließlich zur Wachstumsfinanzierung einsetzen“, sagte Hubertus Bartsch, CEO der Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH.
Morgen, am Dienstag, den 10. Februar 2015, werde laut Angaben des Unternehmens der erste Handelstag (Handel per Erscheinen) der Anleihe im Segment Entry Standard für Anleihen an der Börse Frankfurt sein. Ausgabe- und Valutatag bleibe der 17. Februar 2015.
Die Transaktion wurde von der Steubing AG als Bookrunner und der DICAMA AG als Financial Advisor und Listing Partner begleitet. Zudem habe die bdp Venturis Management Consultants GmbH die Geschäftsführung der NZWL auf der Investorenroadshow begleitet, während bdp Bormann Demant & Partner (Sozietät) als Rechtsberater die Prospekterstellung verantwortete, so die NZWL.
Eckdaten zur Anleihe
Emittentin | Neue ZWL Zahnradwerk Leipzig GmbH |
Volumen | Bis zu 25 Mio. Euro |
ISIN / WKN | DE000A13SAD4 / A13SAD |
Unternehmensrating | B+ (Creditreform Rating AG, Januar 2015) |
Kupon | 7,50% p.a. |
Ausgabepreis | 100% |
Stückelung | 1.000 Euro |
Valuta | 17.02.2015 |
Laufzeit | 6 Jahre: 17.02.2015 – 17.02.2021 (ausschließlich) |
Zinszahlung | Jährlich, nachträglich zum 17.02. eines jeden Jahres (erstmals 2016) |
Rückzahlungstermin | 17.02.2021 |
Rückzahlung | 100% |
Status | Nicht nachrangig, nicht besichert |
Kündigungsrecht | Sonderkündigungsrecht der Emittentin: – vorzeitig im Falle einer Änderung oder Ergänzung der steuerrechtlichen Vorschriften (tax gross-up, tax call) Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger u.a. bei: – Kontrollwechsel – Drittverzug – Wert veräußerter Vermögensgegenstände >50% der konsolidierten Bilanzsumme – weiteren in den Anleihebedingungen aufgeführten Gründen (siehe Wertpapierprospekt) |
Covenants | – Negativverpflichtung auf Finanzverbindlichkeiten – Verschuldungsbegrenzung (Net debt/EBITDA: <6,5 in 2015; <5,9 ab 2016) – Ausschüttungsbeschränkung auf max. 25% des HGB-Jahresüberschusses bereinigt um Erträge aus dem Verkauf von Vermögenswerten außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs – Positivverpflichtung |
Anwendbares Recht | Deutsches Recht |
Prospekt | Von der CSSF (Luxemburg) gebilligter Wertpapierprospekt mit Notifizierung an die BaFin (Deutschland) |
Börse | Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen |
Financial Advisor & Listing Partner | DICAMA AG |
Bookrunner | Steubing AG |
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: János Balázs / flickr
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