StudierendenAnleihe der StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.

Index Wert
WKN / ISIN A12UD9 / DE000A12UD98
Wertpapierart Anleihe
Emittent StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.
Kupon 3,600 %
Ausgabe / Fälligkeit 02.12.2014 / 02.12.2024
Index Wert
Nominalvolumen 7.500.000
Währung EUR
Zeichnungsfrist von/bis 17.11.2014 / 25.11.2014
Anleihe-Rating -
Emittenten-Rating -
Index Wert
Kupontyp Festzins
Zahlungsperiode jährlich
Zahlungstermine 02.12.
Zinskonvention act/act
Laufzeit 10,0 Jahre
Rang erstrangig
Besicherung Ausschüttungssperre, Negativerklärung, Transparenz Veröffentlichung Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende
Covenants / Kündigungsrechte Gläubiger
Kündigungsrecht des Emittenten vorzeitige Kündigung ab dem 8. Laufzeitjahr möglich
Emissionspreis / Ausgabepreis 100,00 %
Stückelung 1.000,00 EUR
Index Wert
Mindestinvestition 1.000,00 EUR
Handelbarkeit Börsenhandel
Jurisdiktion
Anleihen-Rating gültig bis
Emittenten-Rating gültig bis
Rechtsberater Prospekterstellung
Strukturierungs­partner / Emissionsbegleiter SCALA Corporate Finance GmbH
Zahlstelle
IR Agentur / Medienpartner
Sales / Platzierung
Besonderheiten

Kursdaten

keine Kursdaten vorhanden

Unternehmen

Index Wert
Name StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.
Adresse StudierendenGesellschaft Witten/Herdecke e.V.
Alfred-Herrhausen-Straße 50 / Raum Nr. 1.209
58448 Witten
Amtsgericht Amtsgericht Bochum
Handelsregister-Nr.
Index Wert
Telefon +49 (0)2302 926 402
Fax
Internet studierendengesellschaft.de/
E-Mail niklas.becker@studierendengese llschaft.de
Branche O - Erbringung von sonstigen öffentl. und persönl. Dienstleistungen > M - Erziehung und Unterricht

Unternehmensportrait

Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) und die StudierendenGesellschaft stehen in einem partnerschaftlichen Vertragsverhältnis zueinander. Jeder Student leistet seinen Finanzierungsbeitrag über die StudierendenGesellschaft. Den durch die StudierendenGesellschaft abgewickelten Studienbeiträgen liegt ein besonderer Beitragsgedanke zugrunde, der ein unternehmerisches Verständnis von Studierenden verkörpert. Beitragsänderungen müssen stets im gegenseitigen Einvernehmen zwischen der UW/H und der StudierendenGesellschaft vorgenommen werden. Die Abwicklung der Studienbeiträge in der Hand der Studierenden kann als eine Ausgestaltung der Grundprinzipien der UW/H

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