Singulus Technologies AG: Änderungen im Aufsichtsrat

Mittwoch, 31. Januar 2024


Pressemitteilung der Singulus Technologies Aktiengesellschaft:

Wechsel im Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Die in der Hauptversammlung am 14. Dezember 2023 beschlossene Satzungsänderung für die Erweiterung des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist mit Eintragung im Handelsregister am 24. Januar 2024 rechtskräftig geworden.

Als neuer Kandidat für den Aufsichtsrat hatte sich Herr Denan Chu zur Verfügung gestellt und wurde von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2023 mit großer Mehrheit gewählt. Derzeit bekleidet Herr Chu die Positionen des Board Secretary, General Counsel und Chief Compliance Officer bei Triumph Science & Technology Group Co. Ltd., Peking, (Triumph), einer Tochtergesellschaft von China National Building Materials Group, Peking, (CNBM). Darüber hinaus ist er Board Member und General Manager bei der China National United Equipment Group Corporation.

Frau Dr. rer. pol. Silke Landwehrmann hat ihr Amt als Aufsichtsrätin der SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus persönlichen Gründen zum 17. Januar 2024 niedergelegt. Frau Dr. Landwehrmann hat in der Zeit als Aufsichtsrätin die Gesellschaft mit ihrem großen Sachverstand sowie ihrer verantwortungsvollen Persönlichkeit geprägt. Aufsichtsrat und Vorstand bedauern diesen Schritt und danken ihr für die engagierte und sehr gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.

Frau Martina Rabe, Dipl. Bankbetriebswirtin, wurde dem zuständigen Amtsgericht durch den Vorstand als Ersatzmitglied vorgeschlagen und durch das Gericht mit Wirkung zum 17. Januar 2024 bis zur nächsten Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die besondere Eignung von Frau Rabe ergibt sich aus ihrer Tätigkeit in verschiedenen Positionen der UniCredit Bank AG, München, bei der Commerzbank AG, Stuttgart, im Recovery Management sowie ihrer aktuellen Tätigkeit bei Norton Rose Fulbright LLP. Durch die Erfahrung als Chief Financial Officer bei der international tätigen NDT Systems & Services AG, Stutensee, ist Frau Rabe als Finanzexpertin im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG geeignet. Mitgliedschaften von Frau Rabe in anderen Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bestehen nicht.

Singulus Technologies AG

Foto: Singulus Technologies AG (Symbolbild)

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