Offiziell: KTG Energie AG ist zahlungsunfähig! – UPDATE: Amtsgericht ordnet Insolvenz in Eigenverwaltung an
Schlechte Nachrichten für Gläubiger – die KTG Energie AG geht offiziell in die Insolvenz. Der Vorstand des Biogasunternehmens hat nach eingehender und sorgfältiger Prüfung heute die Zahlungsunfähigkeit der KTG Energie AG festgestellt und die Entscheidung getroffen, die Restrukturierung der KTG Energie AG im Wege der Eigenverwaltung fortzuführen. Das teilte das Unternehmen mit.
Unabhängiges Gutachten bestätigt Zahlungsunfähigkeit
Hierfür habe die Gesellschaft bei einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Zahlungsunfähigkeit der KTG Energie AG bestätige, heißt es von Seiten des Unternehmens.
Daraufhin habe der KTG Energie-Vorstand nach eigenen Angaben beim Amtsgericht Neuruppin einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, um den Restrukturierungsprozess der KTG Energie AG in Eigenverwaltung fortsetzen zu können.
Nachhaltige Sanierung?
Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens sei die nachhaltige Sanierung der KTG Energie AG. Zur Durchführung der Sanierung wurden bereits die Restrukturierungsexperten Dr. Thorsten Bieg und PD Dr. Gerrit Hölzle zu weiteren Mitgliedern des Vorstands der KTG Energie AG bestellt. Dies hatte die Berufung Ende vergangener Woche angenommen. Mit der Unterstützung der neubestellten Vorstandsmitglieder soll in den nächsten Monaten ein umfassender Sanierungsplan vorgestellt werden. Das operative Geschäft der Gruppe läuft wie geplant weiter.
ANLEIHE CHECK: Die Unternehmensanleihe (WKN A1ML25) hat ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro und wird jährlich mit 7,25 Prozent verzinst. Die Laufzeit des sechsjährigen Minibonds endet im September 2018. Der Anleihe-Kurs ist situationsbedingt seit Tagen im Keller. Die morgen fällige Zinszahlung an die Anleihegläubiger wird höchstwahrscheinlich ausfallen.
UPDATE: Amtsgericht gibt Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung statt
Das Amtsgericht Neuruppin – Insolvenzgericht – hat dem Antrag des Vorstands der KTG Energie AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung mit Beschluss vom heutigen Tage stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Zum vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Neuruppin Herrn Prof. Dr. Torsten Martini, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei LEONHARDT RATTUNDE in Berlin, bestellt. Damit kann der eingeschlagene Sanierungskurs in Eigenverwaltung fortgesetzt werden.
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: Olli / flickr Gruenewiese86
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Unternehmensanleihe KTG Energie AG 2012/2018
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