S.A.G. Solarstrom AG: Verkauf von Photovoltaik-Projekten bringt Millionenerlös – Insolvenzverwalter Nehrig: „Insolvenzquote von 50 Prozent möglich“ – „Mittelzuflüsse bedeuten, dass wir nicht unter Wert verkaufen müssen“
Die S.A.G. Solarstrom AG hat den Verkauf der letzten drei deutschen Photovoltaik-Projekte mit einer Gesamtleistung von 5MWp abgeschlossen. Durch den Verkauf an private Investoren werde laut S.A.G. Solarstrom ein mittlerer einstelliger Millionenbetrag in die klammen Kassen des insolventen Photovoltaik-Produzenten gespült.
Laut Unternehmensangaben werden zudem weitere Mittelzuflüsse aus dem Verkaufsabschluss eines italienischen Portfolios sowie dem Rückfluss eines Darlehens in den nächsten Wochen erwartet. Die drei verspäteten Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro seien der Grund für den Liquiditätsengpass im Dezember 2013 und der anschließenden Insolvenzanmeldung gewesen, so das Unternehmen.
„Verkaufserlöse fördern Investorenprozess“
Die neuerlichen Mittelzuflüsse kämen sowohl möglichen Investoren als auch Gläubigern der Unternehmensgruppe zugute, meint der Solarstrom AG-Insolvenzverwalter Dr. Jörg Nerlich von der Kanzlei Görg.
„Die Mittelzuflüsse bedeuten, dass wir nicht unter Zeitdruck im Investorenprozess sind und uns damit auch nicht unter Wert verkaufen müssen. Das beeinflusst natürlich dann auch eine Insolvenzquote positiv“, so Nehrig.
„Insolvenzquote von 50 Prozent möglich“
In der Mitteilung an die Presse sprach die Solarstrom AG davon, eine „im Vergleich zu anderen Insolvenzverfahren respektable Quote für die Gläubiger“ erreichen zu können.
Auf Nachfrage der Anleihen Finder Redaktion wurde Insolvenzverwalter Jörg Nehrig konkreter: „Die durchschnittliche Insolvenzquote bei Insolvenzverfahren in Deutschland liegt bei unter 5 Prozent. Wir hatten bereits in einer der vorangegangenen Mitteilungen dargelegt, dass wir – sofern wir den Investorenprozess erfolgreich zum Abschluss bringen, und da sind wir ja auf einem guten Weg – mit einer Insolvenzquote um 50 Prozent rechnen. Das allerdings mit aller gebotenen Vorsicht, denn da muss man natürlich den weiteren Verlauf des Prozesses abwarten. Die Quote kann auch darüber oder darunter liegen.“
Es sei laut Solarstrom AG allerdings weiterhin offen, wie die gesellschaftsrechtliche Abwicklung der Transaktion gestaltet werde. Nehrig dazu: „Im Rahmen des Insolvenzprozesses steht die Befriedigung der Gläubigerforderungen im Vordergrund, deshalb ist zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht klar, ob Aktionäre einen Mittelrückfluss auf ihr eingesetztes Kapital erhalten werden.“
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Anleihen Finder Redaktion. Timm Henecker.
Foto: bark / flickr bark
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