MT-Energie GmbH: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig – zweiter Termin am 29. April

Mittwoch, 2. April 2014

Pressemitteilung der MT-Energie GmbH:

Auf der heutigen Versammlung der Anleihegläubiger der MT-Energie GmbH konnte die für eine Beschlussfähigkeit notwendige Präsenz von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht werden. Die Gesellschaft wertet es jedoch als positives Signal, dass über 26 Prozent des Emissionsvolumens von insgesamt 13,6 Mio. Euro vertreten waren. Zur Vermeidung von Risiken sollte auf der Gläubigerversammlung ein Beschluss über die Aufhebung von Sonderkündigungsrechten der Gläubiger im Falle einer Verletzung der Mindesteigenkapitalquote sowie eines möglichen Kontrollwechsels gefasst werden.

Die beiden Geschäftsführer von MT-Energie, Markus Niedermayer (CEO) und Sören Schleider (CFO), informierten die anwesenden Anleihegläubiger auf der Versammlung über die Fortschritte im Restrukturierungsprozess des Unternehmens. In den vergangenen Monaten seien diverse Maßnahmen eingeleitet worden, die nach und nach ihre Wirkungen entfalteten. Begünstigt vom milden Winter sei der Jahresstart sehr gut verlaufen, so dass die geschäftliche Entwicklung im Januar und Februar über den Erwartungen gelegen habe.

Die Gesellschaft wird jetzt für den 29. April 2014 zu einer zweiten Gläubigerversammlung mit gleichem Inhalt einladen, bei der für die Beschlussfähigkeit nur noch eine Anwesenheit von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich ist. Anleihegläubiger können an der zweiten Gläubigerversammlung entweder persönlich teilnehmen oder sich vertreten lassen. Die erforderlichen Anmelde- und Vollmachtsformulare werden auf der Internetseite von MT-Energie unter der Adresse www.mt-energie.com zur Verfügung gestellt.

MT-Energie GmbH

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