MT-Energie erzielt Einigung mit Anleihegläubigern

Dienstag, 29. April 2014

Pressemitteilung der MT-Energie GmbH:

Am heutigen Tag hat sich die MT-Energie GmbH mit ihren Anleihegläubigern auf wesentliche Eckpunkte für die nachhaltige Sicherstellung der Finanzierung der Unternehmensgruppe geeinigt.

Die Gläubigerversammlung wählte die One Square Advisory Services GmbH, München, zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger. Der gemeinsame Vertreter wurde mit über 85% der vertretenen Anleihegläubiger ermächtigt, auf das in den Anleihebedingungen vorhandene Sonderkündigungsrecht bei Verletzung der Mindesteigenkapitalquote sowie einem Kontrollwechsel zu verzichten.

Im Nachgang der Gläubigerversammlung vereinbarte die Geschäftsführung mit dem gemeinsamen Vertreter die Bedingungen für den oben genannten Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht bei Verletzung der Mindesteigenkapitalquote. Für einen Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht auf Grund eines Kontrollwechsels besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Mit diesen Maßnahmen wird die Finanzierung der MT-Energie GmbH weiter stabilisiert und nachhaltig sichergestellt.

MT-Energie GmbH

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü