Solarwatt-Vorstand muss Insolvenzgericht bis zum 31.07. Sanierungsplan vorlegen

Mittwoch, 13. Juni 2012

Das Amtsgericht Dresden hat einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt.

Laut einer Pressemitteilung der Solarwatt AG hat das Amtsgericht Dresden heute dem Antrag auf ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung auf Basis der Insolvenzordnung zugestimmt.

Der Vorstand der Solarwatt AG habe nun bis zum 31. Juli 2012 Zeit, dem Amtsgericht Dresden ein Sanierungskonzept vorzustellen.

Nachdem das Gericht das Sanierungskonzept geprüft hat, muss die Gläubigerversammlung über das Konzept abzustimmen. Erst bei einem positiven Votum der Gläubigerversammlung kann das Sanierungsverfahren aufgehoben werden. Dann könnte die Firma ihr operatives Geschäft als saniertes Unternehmen fortführen.

Das bei Insolvenzen in diesem Fall zuständige Amtsgericht Dresden hat Rechtsanwalt Rainer M. Bähr, Gründungspartner der Kanzlei Hermann, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, zum vorläufigen Sachverwalter bestellt. Rainer M. Bähr soll zusammen mit Andreas Ziegenhagen, Partner der Wirtschaftskanzlei Salans LLP, die Sanierung in Eigenverwaltung vorantreiben.

Laut Angaben der Solarwatt AG bleibe die Gesellschaft im Sanierungsprozess auf Basis der Insolvenzordnung „voll handlungsfähig“. „Mit diesem Verfahren kann der Vorstand der Solarwatt AG die Möglichkeiten der zum 1. März 2012 novellierten Insolvenzordnung mit dem Ziel einer nachhaltigen Sanierung in vollem Umfang und im Sinne seiner Gläubiger, Kunden, Mitarbeiter und weiteren Stakeholder in Anspruch nehmen“, wird Andreas Ziegenhagen in der Pressemitteilung der Solarwatt AG zitiert.

Außerdem informierte das Unternehmen darüber, dass der Geschäftsbetrieb unverändert weiterlaufe. Kunden würden ihre Ware erhalten. Gewährleistungsansprüche und Garantien würden nicht gefährdet sein. Forderungen aus seit heute von der Solarwatt AG in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen würden beglichen werden. Die nächsten drei Monatsgehälter der Angestellten seien über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

Anleihen Finder Redaktion

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