Eilmeldung: Solarwatt AG hat Antrag beim Insolvenzgericht Dresden eingereicht

Mittwoch, 13. Juni 2012

Solarwatt will eine Sanierung in Eigenverwaltung auf Basis der Insolvenzordnung schaffen.

Die Solarwatt AG hat die Öffentlichkeit darüber informiert, dass das angeschlagende Solarunternehmen einen Antrag zur Vorbereitung einer Sanierung beim Amtsgericht Dresden eingereicht hat.

Gemäß dem Paragraphen 270b der Insolvenzordnung können von der Zahlungsunfähigkeit bedrohte Unternehmen einen Antrag auf eine Sanierung in Eigenverwaltung stellen. Nur wenn die Sanierung in den Augen der Richter nicht aussichtslos ist, kann das zuständige Insolvenzgericht eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes festsetzen. Die Frist darf laut Gesetz höchstens drei Monate betragen.

Solarwatt informierte darüber, dass die Entscheidung des Gerichtes noch ausstehe.

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