Solar8 Energy AG: Hintergrund der derzeitigen Aussetzung des Handels der Anleihe

Dienstag, 18. November 2014

Pressemitteilung der Solar8 Energy AG:

Die Gläubigerversammlung der Solar8 Energy AG hat am 12.11.2014 Änderungen der Bedingungen der 9,25 % Schuldverschreibung 2011/2016 (ISIN DE000A1H3F87) beschlossen (nun 3 % Schuldverschreibung 2011/2021). Dabei wurde u.a. der Zinssatz ab dem 07.04.2014 (einschließlich) auf 3 % p.a. festgelegt. Seitens der Solar8 Energy AG sind die Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse abgeschlossen und die Beschlüsse mit sofortiger Wirkung vollziehbar.

Schuldverschreibungen werden im börslichen Handel mit so genannten „Stückzinsen“ abgerechnet. Abwicklungsseitig wird der Zinssatz von nun 3 % p.a. nach Mitteilung der verantwortlichen Stelle wahrscheinlich aber erst nach Ablauf einer einmonatigen Frist technisch umgesetzt werden. Bis dahin, beziehungsweise bis zur Klärung der Problematik, wird der börsliche Handel der Schuldverschreibung auf Grund entsprechender Entscheidungen der Börsen ausgesetzt, da Stückzinsen im börslichen Handel für die laufende Zinsperiode ansonsten auf Grundlage eines nicht mehr zutreffenden Zinssatzes (9,25 % anstatt 3 %) berechnet werden würden. Im Unternehmen bzw. in den sonstigen Verhältnissen der Solar8 Energy AG liegende Gründe für die Aussetzung des Börsenhandels bestehen nach Kenntnis der Solar8 Energy AG nicht.

Solar8 Energy AG

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