SINGULUS TECHNOLOGIES AG: Anleihegläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 18. Januar 2016

Samstag, 16. Januar 2016

Pressemitteilung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:

Anleihegläubigerversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 18. Januar 2016 Unternehmensanleihe der SINGULUS TECHNOLOGIES AG  (ISIN: DE000A1MASJ4 / WKN: A1MASJ)

Anmeldungen liegen bei 16,6 %

Gesellschaft erwartet somit Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG teilt nach Ablauf der Anmeldefrist mit, dass die Anleihegläubiger für die Anleihegläubigerversammlung am kommenden Montag, den 18. Januar 2016, 16,6 % der ausstehenden Teilschuldverschreibungen angemeldet haben und diese daher voraussichtlich nicht beschlussfähig sein wird.

Im Falle der Beschlussunfähigkeit wird der Vorstand die Versammlung voraussichtlich zügig nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit schließen und im Anschluss kurz das Konzept der bilanziellen Restrukturierung auf Basis der am 29. Dezember 2015 veröffentlichten Einladung zur Anleihegläubigerversammlung vorstellen. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird dann zeitnah zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung einladen, die voraussichtlich am 15. Februar 2016 stattfinden wird. Im Rahmen der zweiten Versammlung wird der Vorstand über den Stand der Geschäftsentwicklung berichten und das Sanierungskonzept präsentieren. SINGULUS TECHNOLOGIES plant weiter die vorläufigen Finanzkennzahlen für das Geschäftsjahr 2015 noch vor dem 15. Februar 2016 zu veröffentlichen.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG bittet die Anleihegläubiger, sich rechtzeitig zu der zweiten Anleihegläubigerversammlung anzumelden, sobald die Gesellschaft dazu eingeladen hat.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

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