SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG: Freiwilliges Kaufangebot Singulus Technologies AG Anleihe läuft am 15. Januar 2016 aus.

Donnerstag, 14. Januar 2016

Pressemitteilung der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG:

Die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG hat den Inhabern der 7,75% Singulus Technologies AG Anleihe (WKN A1MASJ / ISIN DE000A1MASJ4) das freiwillige Kaufangebot unterbreitet, bis zu 5 Mio. Euro nominal der Anleihe zu einem Preis von 18% flat zu erwerben. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Anleger ihrer Bank umgehend Weisung erteilen müssen, sofern diese das Angebot der SCHNIGGE AG annehmen wollen. Das Angebot gilt befristet nur noch bis zum 15. Januar 2016 um 24 Uhr MEZ. Das Volumen des Kaufangebotes deckt auch Ordergrößenordnungen ab, die im Wege eines börslichen Verkaufs voraussichtlich nicht ohne größere Kursabschläge zu veräußern wären.

Zwischenzeitlich hat die Gesellschaft Singulus Technologies AG in ihrer am 23. Dezember 2015 veröffentlichten DGAP News das Angebot der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG ausdrücklich begrüßt, da bei entsprechender Annahme des Angebotes durch Anleger das Erreichen des erforderlichen Quorums (Mindestanwesenheit) der anstehenden Gläubigerversammlung erleichtert werden kann. Der institutionelle Anleger, der die SCHNIGGE AG mit der Durchführung des Angebotes beauftragte, hat der Singulus Technologies AG laut eigener Aussage die Unterstützung des veröffentlichten Restrukturierungskonzeptes zugesagt. Anleger, die das Angebot also annehmen, können mit ihrer Entscheidung die vorgeschlagene Restrukturierung unterstützen.

Gleichzeitig bittet die SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG diejenigen Anleger, die ihre Anleihen nicht im Rahmen des von SCHNIGGE unterbreiteten Angebotes andienen wollen darum, direkt oder indirekt dafür Sorge zu tragen, dass auf der anstehenden geplanten Gläubigerversammlung eine Stimmrechtsausübung ihrer Anteile möglich ist.

Neben der Annahme des Kaufangebotes der SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG wären dies:

  • Verkauf der Anleihen an einer Börse, wobei dann der Erwerber der Anleihe an der Gläubigerversammlung teilnehmen müsste.
  • Eigene Teilnahme an und Abstimmung auf der Gläubigerversammlung
  • Bevollmächtigung Dritter zur Abstimmung auf der Gläubigerversammlung.

Jedem Anleger steht es dabei selbstverständlich offen, seine Stimmabgabe frei und unabhängig durchzuführen. Diese Information ist daher nicht als Wertung eines Restrukturierungsprozesses oder Aufforderung zur Stimmabgabe in die eine oder andere Richtung zu werten.

SCHNIGGE Wertpapierhandelsbank AG

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