Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: German Pellets Insolvenz – SdK vertritt betroffene Anleger

Donnerstag, 11. Februar 2016

Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:

German Pellets Insolvenz – SdK vertritt betroffene Anleger

Über das Vermögen der German Pellets GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Schwerin am 10. Februar 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde von der Kanzlei White & Case bestellt. Die German Pellets GmbH ist nach Kenntnis der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) einer der größten Emittenten von Anleihen im so genannten Mittelstandsanleihenmarkt. Ferner hatte die German Pellets Gruppe mehrere noch ausstehende Genussscheine und Genussrechte begeben. Die Wertpapiere wurden überwiegend von Privatanlegern gezeichnet. Aktuell stehen folgende börsengehandelte Anleihen und Genussscheine zur Rückzahlung aus:

Wertpapier WKN Fälligkeit Nominalzins

Inhaberschuldverschreibung.2011/16 A1H3J6 1.4.2016 7,25 % p. a.
Inhaberschuldverschreibung 2013/18 A1TNAP 9.7.2018 7,25 % p. a.
Inhaberschuldverschreibung 2014/19 A13R5N 27.11.2019 7,25 % p. a.
Inhaber-Genussschein A141BE unbegrenzt 8,00 % p. a.

Aus Sicht der SdK ist es für die Inhaber der Anleihen der German Pellets GmbH ratsam, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen im Insolvenzverfahren gewährleisten zu können.

Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber auf den zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen, dass mindestens zwei Vertreter der Anleiheinhaber in den vorläufigen Gläubigerausschuss berufen werden. Außerdem wird die SdK spezialisierte Rechtsanwälte mit der Prüfung von eventuell vorhandenen Schadensersatzansprüchen beauftragen.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/germanpellets für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren. Die Anleiheinhaber können die SdK zu einem späteren Zeitpunkt mit der Vertretung auf den stattfindenden Gläubigerversammlungen beauftragen. Die nötigen Informationen hierzu erhalten Anleiheinhaber dann über den Newsletter. Für den Newsletter können sich auch Inhaber von Genussscheinen bzw. Genussrechten registrieren. Die SdK geht aktuell jedoch davon aus, dass die Inhaber der Genussscheine bzw. Genussrechte mit hoher Wahrscheinlichkeit mit keiner Ausschüttung aus der Insolvenzmasse rechnen können.

Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Experten-Chat

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Bitte beachten Sie die .

Menü