KMU-Interessensverband setzt Änderung im Prospektrecht durch

Dienstag, 20. November 2018

Mitteilung des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU:

Großer Erfolg für KMU-Interessensverband: Prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen bis zu 8 Mio. Euro möglich

BMF legt Referentenentwurf zur Änderung des Prospektrechts vor

Der Zusammenschluss des kapitalmarktorientierten Mittelstands zahlt sich aus. Im September reichte der Interessensverband Kapitalmarkt KMU eine Petition zur Änderung des Prospektrechts beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein. 100 kapitalmarktorientierte Unternehmen unterstützten die Petition.  Das BMF reagierte nun kurzfristig auf die Kritik des Mittelstandes und legte den Referentenentwurf eines neuen Gesetzes vor. Wesentlicher Inhalt: Prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen bis zu 8 Mio. Euro werden möglich.   

Das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze, das zum 21. Juli 2018 in Kraft getreten ist und unter anderem prospektfreie öffentliche Angebote bis zu 8 Mio. Euro vorsieht, verhinderte durch die Regelung von Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen. Die Einzelanlageschwellen waren nicht auf das Bezugsrecht von bestehenden Aktionären bei Kapitalerhöhungen nach dem Aktiengesetz (AktG) abgestimmt. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen vom 12. November 2018 sieht vor, dass die Einzelanlageschwellen nicht für im Rahmen einer Bezugsrechtsemission den bestehenden Aktionären angebotene Wertpapiere gelten.

„Es ist ein großer Erfolg für unseren noch jungen Verband, dass es uns gelungen ist, das Gesetz zu ändern und die Interessen des kapitalmarktorientierten Mittelstands zu bündeln. Eine derartige Petition und einen Zusammenschluss des kapitalmarktorientierten Mittelstandes hat es bisher in dieser Form noch nie gegeben. Der Erfolg gibt uns für unseren Einsatz Recht“, sagt Ingo Wegerich, Präsident des Interessensverbands und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.

Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.

Foto: pixabay.com

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