Leichterer KMU-Zugang zum Kapitalmarkt: Prospektfreiheit für Emissionen von bis zu 8 Mio. Euro

Der Zugang zum Kapitalmarkt für KMU wird stark vereinfacht. Emissionen von jährlich bis zu 8 Millionen Euro sollen in Deutschland von der Prospektpflicht befreit werden – so steht es in einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung in ihrer letzten Kabinettssitzung beschlossen hat. Der neue Gesetzentwurf übernimmt damit die Anregungen des Interessenverbandes Kapitalmarkt für KMU, der sich besonders stark dafür eingesetzt hatte.
Prospektfreiheit in Deutschland
Die Prospektverordnung der Europäischen Union sieht vor, dass Mitgliedstaaten öffentliche Angebote von Wertpapieren über einen Zeitraum von zwölf Monaten bis zu einem Gesamtgegenwert von 8 Millionen Euro von der Prospektpflicht ausnehmen können. In einem Referentenentwurf hatte das Bundesfinanzministerium die Prospektfreiheit in Deutschland jedoch nur bis zu einer Million Euro vorgesehen – aus Sicht von Kapitalmarkt KMU eine Benachteiligung für deutsche Unternehmen. Andere Mitgliedstaaten der EU sahen deutlich weitergehende Regelungen vor. So sah es nun also auch die Bundesregierung und ebnete den Weg, die EU-Regelung voll auszuschöpfen.
Folgende Punkte sind laut Börsen Zeitung (12.04.2018) vorgesehen:
Öffentliche Angebote von 100.000 Euro bis 8 Mio. Euro nur noch mit dreiseitigem Wertpapier- informationsblatt
Nationaler Prospekt für öffentliche Angebote ab 8 Mio. Euro
Vorgaben von Schwellen zur Einzelanlage für prospektfreie Angebote von 1 bis unter 8 Mio. Euro
Erleichterung für bereits am Markt zugelassene Kreditinstitute und Emittenten bleibt bestehen
„Mehr Spielraum bei der Finanzierung“
„Der Verband Kapitalmarkt KMU begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung“, sagt Ingo Wegerich, Präsident des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft. Ende März hatte der Verband „Kapitalmarkt KMU“ seine Argumente gegen den ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen gebündelt vorgelegt und die negativen Auswirkungen für Unternehmen erläutert.
„Wir freuen uns sehr, dass kleinere Unternehmen mehr Spielraum bei der Finanzierung erhalten. Der Anlegerschutz bleibt dabei durch ein verpflichtendes dreiseitiges Informationsblatt gesichert. Dies ist ein sehr schöner Erfolg und eine tolle Rechtfertigung für unseren Interessenverband, der sehr großen Zuspruch aus dem Mittelstand erhält. Dies wird uns weiter erheblichen Auftrieb geben.“
INFO: Die Argumente des Interessenverbandes kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. gegen den ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums können hier eingesehen werden: http://www.kapitalmarkt-kmu.de/
Anleihen Finder Redaktion.
Foto: pixabay.com
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