Gläubigerabstimmung: ESPG empfiehlt Annahme des Gegenantrags – Anmeldefrist endet am 15. März

Dienstag, 12. März 2024


Pressemitteilung der ESPG AG:

ESPG-Anleihe: Anmeldefrist für Abstimmung endet am 15. März 2024 – Quorum noch nicht erreicht – Empfehlung zur Annahme des Gegenantrags

  • Anmeldung zur Abstimmung nur noch bis zum 15. März 2024 möglich
  • – ESPG ruft sämtliche Anleihegläubiger zur Anmeldung auf, um das Quorum zu erreichen
  • – Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung vom 18. März bis zum 20. März 2024
  • – ESPG unterstützt den Gegenantrag zur Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters zur eventuellen Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum 31.Dezember 2024

Die European Science Park Group (ESPG), ein auf Wissenschaftsparks spezialisiertes Immobilienunternehmen, hat gestern Abend einen Gegenantrag zu einem ihrer Beschlussvorschläge für die Abstimmung ohne Versammlung vom 18. bis zum 20. März 2024 erhalten und diesen befürwortet. Ein Mitglied des Vorstandes, das über seine Vermögensverwaltung Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2026 hält, hat sich dem Wunsch anderer Anleihegläubiger angeschlossen und ihre Änderungswünsche in einem Gegenantrag seiner Vermögensverwaltungsgesellschaft umgesetzt. ESPG empfiehlt sämtlichen Anleihegläubigern, dem Gegenantrag zuzustimmen.

Anmeldung zur Abstimmung ohne Versammlung nur noch bis zum 15. März 2024 möglich – notwendiges Quorum bisher nicht erreicht

Die Abstimmung ohne Versammlung wird vom 18. März bis zum 20. März 2024 stattfinden. Stimmberechtigte Anleihegläubiger müssen sich bei dem von der Gesellschaft beauftragten Notar Herrn Dr. Johannes Beil spätestens bis zum Ablauf des 15. März 2024 anmelden. ESPG liegen bereits Anmeldungen von Anleihegläubigern mit einem nennenswerten Anteilsbesitz vor. Gleichwohl ist das erforderliche Quorum von 50 Prozent für die Abstimmung noch nicht erreicht.

ESPG bittet daher alle Inhaber der Anleihe 2018/2026 eindringlich, sich so schnell wie möglich für die Abstimmung anzumelden und während des Abstimmungszeitraums (18. bis 20. März 2024) von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen oder den von ESPG benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

ESPG empfiehlt Annahme des Gegenantrags

Der Antragsteller schlägt vor, den gemeinsamen Vertreter, Herrn Klaus Nieding, zu ermächtigen und zu bevollmächtigen, nach eigenem Ermessen mit ESPG eine erneute Aussetzung des Gesamt-LTV-Covenants zum 31. Dezember 2024 zu vereinbaren. Eine entsprechende Ermächtigung bezüglich des Berichtsstichtages 31. Dezember 2025 ist jedoch nicht mehr vorgesehen.

ESPG ist mit dem Gegenantrag inhaltlich einverstanden und wird ihren eigenen Beschlussvorschlag gemäß Ziff. II.2 der Aufforderung zur Stimmabgabe daher nicht mehr zur Abstimmung stellen. Der Gegenantrag – sowie entsprechend aktualisierte Abstimmungsformulare – können unter folgendem Link auf der Website der ESPG abgerufen werden: https://espg.space/investor_relations/corporate-bond-2018-2026/.

Nähere Informationen zum Anmeldestand und zum weiteren Verfahren erhalten Anleger beim Management Call am 14. März 2024 um 14.00 Uhr (GMT) / 15.00 Uhr (CET). Die Einwahldaten wurden auf der Website der ESPG eingestellt.

Fotos: ESPG AG

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