Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig; zweite Gläubigerversammlung mit geringerem Präsenzerfordernis findet am 21. Mai 2013 statt

Mittwoch, 1. Mai 2013

Pressemitteilung der CENTROSOLAR Group AG:

Die Gesellschaft hat heute die innerhalb der Anmeldefrist eingegangenen Anmeldungen zur ersten Gläubigerversammlung am 2. Mai 2013 ausgewertet. Insgesamt liegen Anmeldungen von 28 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vor. Dies ist nicht ausreichend, um die für die Beschlussfähigkeit erforderliche Anwesenheit von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen zu erreichen. In dieser Gläubigerversammlung sollte ein Beschluss über den Umtausch der 7%-Schuldverschreibung 2011/2016 in ein Recht zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft gefasst werden.

Vor diesem Hintergrund wird die Gesellschaft für den 21. Mai 2013 zu einer zweiten, inhaltsgleichen Gläubigerversammlung einladen, bei der für die Beschlussfähigkeit eine Anwesenheit von nur mehr 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich ist. Um die Sanierungsmaßnahmen wie geplant umsetzen zu können, empfiehlt die Gesellschaft ihren Anleihegläubigern dringend, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Anleihegläubiger können bei der Gläubigerversammlung entweder persönlich anwesend sein oder sich vertreten lassen. Die erforderlichen Anmelde- und Vollmachtsformulare werden ab dem 3. Mai 2013 neben umfangreichen zusätzlichen Informationen auf der Webseite der Gesellschaft unter www.centrosolar-group.com/restrukturierung/gläubigerversammlung zur Verfügung gestellt.

Für Anleihegläubiger, die am 2. Mai 2013 erscheinen, findet nach Feststellung der mangelnden Beschlussfähigkeit und der formellen Beendigung der ersten Gläubigerversammlung eine freiwillige Informationsveranstaltung statt. Der Vorstand wird die geplanten Sanierungsmaßnahmen erläutern und Fragen dazu beantworten.

CENTROSOLAR Group AG

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