Dr. Greger & Collegen: MIFA-Abstimmung ohne ausreichende Informationen – Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger macht Auskunftsansprüche geltend

Freitag, 30. Mai 2014


Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Greger & Collegen:

Mit den Beschlussvorschlägen der Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (MIFA) zur Abstimmung ohne Versammlung sollen die Anleihegläubiger weitreichende Zugeständnisse machen: So sollen sie nicht nur einer Stundung der Zinsansprüche zustimmen, sondern auch dem vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten. Darüber hinaus steht auch die Wahl eines sog. „Bevollmächtigten“ an, dem für den Fall, dass ein Gemeinsamer Vertreter nicht gewählt wird, weitreichende Befugnisse eingeräumt werden sollen. „Das Unternehmen erwartet von seinen Anleihegläubigern blindes Vertrauen, wenn diese auf ihre vertraglichen Rechte vorübergehend verzichten sollen ohne die notwendigen Informationen darüber zu erhalten, warum diese Schritte notwendig sind“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. Der Anlagerechtler, der selbst einen Gegenantrag gestellt hat und für die Position des Gemeinsamen Vertreters kandidiert, ist über diese dürftige Informationspolitik des Unternehmens verärgert. „Die Anleger haben an die Geschäftsidee des Unternehmens geglaubt und viel Geld investiert. Deshalb ist das Unverständnis auf Seiten der Anleihegläubiger groß, wenn das Unternehmen jetzt weitere Forderungen stellt ohne seine Gläubiger vernünftig zu informieren“, weiß der Fachanwalt, dessen Kanzlei bereits zahlreiche MIFA-Anleihegläubiger vertritt, zu berichten.

„Wir haben daher mit heutigem Tag das Unternehmen angeschrieben und dieses zur umfassenden Auskunft im Hinblick auf die eingebrachten Beschlussvorschläge aufgefordert. Anhand eines Fragenkatalogs soll die Emittentin insbesondere Fragen zur derzeitigen finanziellen Situation und Aufarbeitung der Falschbewertungen, zum Stand des Sanierungsgutachtens und zu möglichen Finanzierungsalternativen beantworten“, informiert Dr. Greger. „Diese Informationen sind wesentlich für alle Anleihegläubiger, um überhaupt eine sachgerechte Entscheidung zu den verlangten Beschlussfassungen treffen zu können.“

„Insbesondere den Anleihegläubigern liegt die wirtschaftliche Genesung des Unternehmens am Herzen. Gerade deshalb täte das Unternehmen gut daran, seine Anleihegläubiger in die jetzigen Prozesse aktiv und informatorisch mit einzubeziehen.“ erklärt Dr. Greger weiter, dessen Gegenantrag zur Wahl des Gemeinsamen Vertreters bereits auf der Homepage des Unternehmens veröffentlich wurde.

Anleihegläubiger der MIFA-AG können sich kostenlos unter www.mifa-geschädigt.de registrieren. Nach der Registrierung erhalten sie aktuelle Informationen über das weitere Verfahren sowie unsere Wahlunterlagen.

Kanzlei Dr. Greger & Collegen

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