DF Deutsche Forfait AG erwirkt einstweilige Verfügung gegen Varengold Bank zur Auszahlung von Bankguthaben

Dienstag, 19. Dezember 2023


Pressemitteilung der DF Deutsche Forfait AG:

DF Deutsche Forfait Gruppe erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Varengold Bank AG

  • Landgericht Hamburg entscheidet zu Gunsten der Deutsche Forfait GmbH
  • – Das seit Juni 2023 zurückgehaltene Guthaben in Höhe von 5,5 Mio. Euro muss ausgezahlt werden

Die Deutsche Forfait GmbH ist eine Tochtergesellschaft der DF Deutsche Forfait AG (ISIN: DE000A2AA204) und hat vor dem Landgericht Hamburg mit Urteil vom 15.12.2023 eine einstweilige Verfügung gegen die Varengold Bank AG erwirkt. Das Landgericht hat die Varengold Bank AG verpflichtet, das zurückgehaltene Guthaben der Deutsche Forfait GmbH in Höhe von 5,5 Mio. Euro zu überweisen.

Die Deutsche Forfait GmbH ist Kundin der Varengold Bank AG. Zur Finanzierung wichtiger Projekte hat die Deutsche Forfait GmbH die Varengold Bank AG angewiesen, ihr Guthaben von ca. 5,5 Mio. Euro an andere deutsche Banken zu überweisen. Die Überweisungsaufträge der Deutsche Forfait GmbH wurden von der Varengold Bank AG bis heute nicht ausgeführt.

Die Varengold Bank AG begründet die Nichtausführung der Überweisungsaufträge damit, dass die Sonderprüfung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Varengold Bank AG einer Überweisung entgegenstehe. Die BaFin hat am 27. Juni 2023 einen Sonderprüfer eingesetzt, der einen Teil der laufenden Transaktionen der Varengold Bank AG prüft. Hintergründe dieser Sonderprüfung sind laut der BaFin gravierende Compliance-Defizite bei der Varengold Bank AG.

Die Deutsche Forfait GmbH hat im Wege des einstweiligen Rechtschutzes ein gerichtliches Verfahren vor dem Landgericht Hamburg eingeleitet, um die Überweisung ihres Guthabens zu erwirken. Diesem Antrag gab das Landgericht nunmehr statt und hat der Varengold Bank AG aufgegeben, das Guthaben der Deutsche Forfait GmbH in Höhe von 5,5 Mio. Euro entsprechend dem Auftrag zu überweisen.

Das Landgericht kommt zu dem Ergebnis, dass nach derzeitiger Aktenlage die Sonderprüfung der BaFin bei der Varengold Bank AG einer Ausführung des Zahlungsauftrages der Deutsche Forfait GmbH nicht entgegenstehe. Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg habe die Deutsche Forfait GmbH auf Basis der Sachlage keine Rechtsvorschriften verletzt.

Dr. Behrooz Abdolvand, Vorstandsvorsitzender der DF Deutsche Forfait AG, begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Wir sind froh, dass das Gericht die Varengold Bank AG verpflichtet hat, unsere Überweisungsaufträge auszuführen. Das Verhalten der Varengold Bank AG ist für uns nicht nachvollziehbar.“

DF Deutsche Forfait AG

Foto: pixabay.com

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