Alpine-Pleite: Kläger legen brisanten E-Mail-Anhang einer Raiffeisenbank-Beraterin vor – Hatte Alpine ein bankinternes Non Investment-„BB“-Rating?
Wussten Bankberater der österreichischen Raiffeisenbank bereits im Frühjahr 2012 – zum Zeitpunkt der Neumission der Sechs-Prozent-Alpine-Unternehmensanleihe 2012/2017 – von den finanziellen Schwierigkeiten der Alpine? Die Frage stellt sich im Zusammenhang einer aktuellen Zivilklage gegen die Raiffeisenbank: Ein Ehepaar klagt gegen die Raiffeisenbank in Salzburg wegen Falschberatung beim Kauf von Alpine-Unternehmensanleihen. Dazu legten die Eheleute dem zuständigen Zivilgericht einen E-Mail-Anhang vor, aus dem hervorgeht, dass das bankinterne Rating der Raiffeisenbank „3.0“ bzw. „BB“ („Befriedigende Bonität, höheres Insolvenzrisiko“) gewesen sei. Das berichtet die österreichische Nachrichtenagentur APA. Die Alpine-Unternehmensanleihe 2012/2017 (WKN / ISIN A1G4NY / AT0000A0V834) hatte kein offizielles Rating.
Alpine-Unternehmensanleihen „für konservative Sparer, die Geld zur Altersvorsorge veranlagen wollen“?
Nach den Angaben des Ehepaars, das als „konservative Sparer Geld zur Altersvorsorge veranlagen“ wollte, schickte eine Beraterin der Raiffeisenbank den beiden im Mai 2012 eine E-Mail mit dem Angebot, die Alpine-Anleihe 2012/2017 zu zeichnen. Im Anhang der E-Mail sei ein bankinternes Schreiben der Raiffeisenbank gewesen, in dem es wörtlich heißen soll: „Das wirtschaftliche Rating der Alpine ist ’3.0′ (vergl. Anleiherating BB)” (…) „Dieses Rating dient nur zum internen Gebrauch! Es darf ausschließlich an Raiffeisenlandesbanken und Raiffeisenbanken weitergegeben werden.” Das Ehepaar sei aber über die Bedeutung des Ratings nicht aufgeklärt worden, behauptet die Klägerseite.
Die gesamte Raiffeisengruppe in Österreich sei darüber informiert gewesen, dass es um die finanzielle Situation der Alpine zum Zeitpunkt der Begebung der dritten Alpine-Unternehmensanleihe „nicht mehr gut bestellt war“, meint der Anwalt des Ehepaars, Michael Poduschka. Seine Mandanten seien von der Raiffeisenbank-Beraterin nicht über „die Risikoträchtigkeit und das damit einhergehende Verlustrisiko“ aufgeklärt worden, heißt es in dem Bericht der österreichischen Nachrichtenagentur. Die Alpine-Anleihe sei von den Raiffeisenbanken in ganz Österreich als “normale” Unternehmensanleihe eines österreichischen Traditionsunternehmens verkauft worden. Seine Mandanten hatten den Eindruck, dass sie Unternehmensanleihen eines „soliden, bekannten” Bauunternehmen kaufen würden, erklärt Poduschka.
Interessenkonflikt bei der Raiffeisenbank?
Die Raiffeisenbank weist die Vorwürfe der Kläger mit dem Argument zurück, dass zu dem Zeitpunkt der Beratung es noch nicht klar gewesen sei, dass die Alpine in finanziellen Schwierigkeiten war: „Der Kunde hat das Papier auf eigenen Wunsch erworben. Er hat von der Bank alle damals verfügbaren Informationen erhalten”, wird Raiffeisenbank-Sprecher Udo Steckholzer von der Nachrichtenagentur APA zitiert. Die Beraterin habe alle seine Fragen beantwortet, die gebotenen Risikohinweise seien erfolgt.
Anwalt Poduschka geht noch weiter: In seiner Klageschrift weist Anwalt Michael Poduschka auch auf einen möglichen Interessenkonflikt hin. Demnach hätten die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich sowie die Raiffeisen Bank International (RBI) die Alpine-Emission begleitet. Gleichzeitig sei die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich einer der größten Kreditgeber der Alpine gewesen. Es bestehe also der „dringende Verdacht“, dass den Raiffeisenbanken die wirtschaftlich prekäre Lage des Unternehmens Alpine bekannt gewesen sei und sie diese Informationen vor ihren Kunden verborgen hätten, um die Rückzahlung der von ihr gewährten Kredite zu schützen“, behauptet Anlegeranwalt Poduschka.
Poduschkas Kanzlei vertrete laut APA-Informationen rund 350 Alpine-Anleger, von denen etwa jeder fünfte bei Raiffeisenbanken gezeichnet hätte. Im konkreten Fall des Ehepaars habe der Anwalt es vorher erfolglos mit einer außergerichtlichen Einigung versucht.
Anleihen Finder Redaktion
Foto: Alpine Holding
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