ADLER Real Estate AG: conwert-Verwaltungsrat mutet Aktionären zu, Entscheidung vorwegzunehmen

Freitag, 12. Februar 2016

Pressemitteilung der ADLER Real Estate AG:

Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung von conwert Immobilien auf Grundlage des österreichischen Aktiengesetzes

Der Verwaltungsrat der conwert Immobilien SE, Wien hat heute inhaltlich die von der Tochtergesellschaft der ADLER Real Estate AG, Frankfurt/M. (ISIN DE0005008007) beantragten Tagesordnungspunkte einer einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der conwert abgelehnt. ADLER hatte der Haupt-versammlung vorgeschlagen, den Austausch von drei der vier Verwaltungsratsmitglieder der conwert zu beschließen. ADLER ist über ihre Tochtergesellschaft MountainPeak Trading Ltd. mit 22,37 Prozent an conwert beteiligt. Mit seiner Erklärung mutet sich der Verwaltungsrat nach Ansicht von ADLER offenbar zu, die Entscheidung der Aktionäre, die einer sehr breiten Zustimmung bedarf, vorwegzunehmen. ADLER ist allerdings zuversichtlich, dass auch die anderen Aktionäre den Verwaltungsrat an seiner bisherigen Performance messen und zur Ansicht gelangen werden, dass mit den vorgeschlagenen Experten der Wert des Unternehmens im Sinne aller Aktionäre deutlich besser gesteigert werden kann.

Die ADLER wird sich in einem offenen Brief, veröffentlicht in mehreren Tageszeitungen in Deutschland und Österreich, an die Aktionäre von conwert wenden. Das österreichische Aktienrecht gibt jedem Aktionär, der mehr als 5 Prozent an einem Unternehmen besitzt, das Recht, die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zu verlangen. ADLER erwartet nun die unverzügliche Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung.

ADLER Real Estate AG

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