TOPHEDGE AG i.I.: Anleihegläubiger 9 %-Anleihe wählen Buchalik Brömmekamp zum gemeinsamen Vertreter

Montag, 3. September 2018

Mitteilung der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

TOPHEDGE AG – Anleihegläubiger der 9 %-Anleihe wählten Buchalik Brömmekamp zum gemeinsamen Vertreter

Die Anleihegläubiger der im Jahr 2008 von der TOPHEDGE AG ausgegebenen 9 %-Anleihe (ISIN: DE000A0SLZ91, WKN: A0SLZ9) haben die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. August 2018 einstimmig zur gemeinsamen Vertreterin gewählt.

Die gemeinsame Vertreterin wird die Ansprüche der Anleihegläubiger anmelden und diese im Insolvenzverfahren vertreten. Das Emissionsvolumen der ursprünglich über 2 Mio. Euro ausgegebenen Anleihe wurde vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens um ein Vielfaches erhöht; zuletzt betrug das Volumen 13.527.000,00 Euro. Anleihegläubiger der vorgenannten Anleihe können sich bei der gemeinsamen Vertreterin über den Stand des Insolvenzverfahrens unter tophedge@buchalik-brommekamp.de informieren, wenn sie zuvor die Inhaberschaft durch die Vorlage eines Depotauszuges nachweisen.

Für die weitere im Jahr 2013 von der Insolvenzschuldnerin emittierte 7,5 %-Anleihe (ISIN: DE000A1R01Y0, WKN: A1R01Y) wurde kein gemeinsamer Vertreter bestellt, sodass diese Gläubiger, wenn sie am Insolvenzverfahren teilnehmen wollen, ihre Forderungen selbst anmelden müssen.

Anleihegläubiger, der 7,5 %-Anleihe, die ihre Forderungen anmelden lassen wollen, bietet die Kanzlei Buchalik Brömmekamp die Anmeldung gegen ein Pauschalhonorar an. Was müssen diese Gläubiger tun?

  1. 1. Diese Anleihegläubiger sollten einen sog. Sperrvermerk bei ihrer Depotbank anfordern, damit sie die Inhaberschaft nachweisen können.
  2. 2. Den Auftrag zur Anmeldung der Forderung sowie weitere Informationen finden Anleihegläubiger unter: https://www.kapitalanlagen-krise.de/aktuelle-verfahren/tophedge-ag

Weitere Termine:

  • Forderungsanmeldung bis zum 31. August 2018: Das Insolvenzgericht hat die Gläubiger der TOPHEDGE AG i.I. aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31. August 2018 anzumelden. Später angemeldete Forderungen werden ebenfalls berücksichtigt, für diese wird das Gericht aber voraussichtlich eine „Nachmeldegebühr“ in Höhe von 20 Euro erheben.
  • Berichts- und Prüftermin findet am 21. September 2018 statt: Im Berichts- und Prüftermin wird der Insolvenzverwalter über das bisherige Verfahren berichten und einen Ausblick über das weitere Insolvenzverfahren geben. Zudem werden die bisher angemeldeten Forderungen geprüft.

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Foto: pixabay.com

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