mybet Holding SE: Kanzlei Buchalik Brömmekamp zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestellt

Donnerstag, 22. November 2018

Mitteilung der Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

Die Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp ist von den Anleihegläubigern der 2015/2020 Wandelschuldverschreibung (ISIN: DE000A1X3GJ8 / WKN: A1X3GJ) der insolventen Mybet Holding SE zur gemeinsamen Vertreterin bestellt worden. Sie wird nun die Ansprüche der Anleihegläubiger der vorgenannten Anleihe anmelden und diese im Insolvenzverfahren vertreten. Anleihegläubiger der Wandelschuldverschreibung können sich für die Vertretung bei Buchalik Brömmekamp melden. Dazu reicht zunächst eine Mail an kapitalanlagen@buchalik-broemmekamp.de. Es ist allerdings der Nachweis der Inhaberschaft durch die Vorlage eines Depotauszuges erforderlich.

Die Registrierung bei der Kanzlei Buchalik Brömmekamp ist mit keinen Kosten für die betroffenen Anleihegläubiger verbunden, sondern bietet den Vorteil, dass sie von den Fachanwälten über die weiteren Entwicklungen informiert werden. Als nächsten Schritt fordert die gemeinsame Vertreterin die Herausgabe der seinerzeit bestellten Sicherheiten. Auf diesem Wege soll eine größtmögliche Befriedigung für die von ihr vertretenen Anleihegläubiger erreicht werden.

Der Glückspiel- und Wettanbieter Mybet hatte am 17. August 2018 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz angemeldet. Das Scheitern der geführten Investorengespräche sowie die Ablehnung der Einstellung der vom Finanzamt Frankfurt am Main II betriebenen Vollstreckung über rund vier Millionen Euro Steuerschulden werden als Gründe für die Vorbereitung des Insolvenzantrages genannt. Für den 14. Dezember 2018 hat das Amtsgericht Charlottenburg den Berichtstermin für alle Gläubiger der Mybet Holding SE i.I. einberufen. Zu der möglichen Höhe der Insolvenzquote hat der Insolvenzverwalter Sascha Feies noch keine Angaben gemacht.

Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Foto: pixabay.com

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