Timberland Securities Investment plc: Keine Rückzahlung der Anleihe 2017/20

Dienstag, 5. Mai 2020


Adhoc-Mitteilung der Timberland Securities Investment plc:

Geschäftszahlen und KapitalmaßnahmenVerlustbeteiligung bestimmter Finanzinstrumente

Das Datum des Eintritts der der Information zugrunde liegenden Umstände: 23.03.2020

Die Timberland Securities Investment plc („Emittentin“) teilt mit, dass gemäß dem aufgestellten und geprüften Jahresabschluss für die Emittentin im Geschäftsjahr 2019 gemäß den Rechnungslegungsvorschriften nach dem maltesischen GAPSME (General Accounting Principles for Small and Medium Enterprises) ein Bilanzverlust von EUR 3,063 Mio. entstanden ist.

Das Jahresergebnis beinhaltet u.a. insbesondere die Auswirkungen im Zusammenhang mit der weltweiten Corona-Pandemie-Krise und damit verbundenen notwendigen Abschreibungen in Höhe von EUR 5,275 Mio.

Dies hat zur Folge, dass zum einen gemäß den Wertpapierbedingungen für verlusttragende Finanzinstrumente der Emittentin („Notes“ bzw. „Wertpapiere“) der Buchwert („aktueller Nennbetrag“ bzw. „Current Principal Amount“) dieser Finanzinstrumente der Emittentin per 31. Dezember 2019 um EUR 2,445 Mio. herabgesetzt worden ist.

Die Emissionsbedingungen der von der Emittentin begebenen Wertpapiere (XS1649889885, XS1649890388 und XS1649890545, jeweils notiert an den Börsen Frankfurt/Main, München, Stuttgart und Düsseldorf sowie ferner XS1649889885 und XS1649890545 notiert ebenfalls an der Tradegate Exchange, Berlin, jeweils im Freiverkehr (MTF), sowie DE000TS5C3C9, DE000TS5C5C4 und DE000TS5C4C7, jeweils notiert in München im Freiverkehr (MTF)) sehen vor, dass Zahlungen auf diese Notes abhängig sind von dem Bilanzergebnis der Emittentin, d.h. die Wertpapiere unterliegen einer Abschreibungsregelung und haben weitere verlustabsorbierende Eigenschaften nach den jeweiligen Wertpapierbedingungen.

Soweit die Emittentin einen jährlichen Bilanzverlust erwirtschaftet, sind die Inhaber der betreffenden Notes an diesem Verlust beteiligt in dem Verhältnis, in dem ihr aktueller Nennbetrag (wie ggf. in den vorangegangenen Geschäftsjahren der Emittentin reduziert und/oder erhöht) im Verhältnis steht zu den Gesamtbuchwert aller Verlusttragungs-Komponenten der Emittentin. Der aktuelle Nennbetrag wird dabei entsprechend abgeschrieben. Nach einem jährlichen Bilanzverlust ist eine entsprechende Reduzierung des nominalen Betrags des aktuellen Nennbetrags, der dem Betrag der Inhaber der Notes am jährlichen Bilanzverlust entspricht, vorzunehmen.

Daher ist die Emittentin nicht verpflichtet, Zahlungen auf diese Notes zu leisten. Die vollständige Verlustübernahme durch die vorgenannten Notes hat daher gemäß der Emissionsbedingungen der Notes zur Folge, dass die am 31. März 2020 vorgesehene Rückzahlung in Höhe des aktuellen Nennbetrages auf die Notes mit der Wertpapieridentifikationsnummer XS1649889885 ebenfalls vollständig entfallen wird. Der aktuelle Nennbetrag reduzierte sich auf null Euro, sodass keine weitere Rückzahlung des Kapitals (bzw. des aktuellen Nennbetrags) erfolgen wird.
Die Anleihegläubiger der Notes mit der Wertpapieridentifikationsnummer XS1649889885 werden lediglich für die Zinsperiode vom 16. Februar 2020 (einschließlich) bis zum 31. März 2020 (einschließlich) die Zinszahlung auf diese Notes erhalten.

Eine Nachzahlungsverpflichtung in Bezug auf solchermaßen entfallene Kapitalzahlung besteht nicht. Die Herabsetzung des Buchwerts der Notes könnte sich zudem nachteilig auf etwaige künftige Zahlungsansprüche der Anleihegläubiger unter den Notes mit den Wertpapieridentifikationsnummern XS1649890388, XS1649890545, DE000TS5C3C9, DE000TS5C5C4 und DE000TS5C4C7 auswirken. Solange der Buchwert der Notes nicht aus zukünftigen Gewinnen der Emittenten wieder zugeschrieben wurde, sind Zahlungen am Fälligkeitstag in Bezug auf den aktuellen Nennbetrag in nachfolgenden Geschäftsjahren ausgeschlossen und im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch die Emittentin aus regulatorischen oder steuerlichen Gründen würde der Rückzahlungsbetrag dem herabgesetzten Buchwert dieser Notes der Emittentin, so wie dieser in der Bilanz der Emittentin für das Geschäftsjahr der Emittentin festgestellt wird, das für den Fälligkeitstag im Hinblick auf die jeweilige Note maßgeblich ist, entsprechen. Da Zahlungen auf die Notes abhängig sind vom Bilanzergebnis der Emittentin sowie unter Berücksichtigungen der Bestimmungen gemäß der in den Wertpapierbedingungen festgelegten Rangfolge („Ranking“), könnten Zins- und Tilgungszahlungen auf die Notes in nachfolgenden Zinsperioden ebenfalls entfallen und unter bestimmten Umständen könnte eine Rückzahlung der Notes zu einem aktuellen Nennbetrag, der unter dem Nennbetrag ist, erfolgen.

Auswirkungen der Corona-Krise

Die Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis für das laufende Geschäftsjahr 2020 sind aufgrund der ungewissen Dauer und Folgen der Pandemie derzeit nicht bezifferbar.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) gestaltet sich die Situation in vielen Kernmärkten der Emittentin jedoch herausfordernd.

Aktuell sind die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie für Umsatz, Ergebnis und Liquidität der Emittentin noch nicht konkret abzuschätzen. Die Emittentin rechnet mit erheblichen Belastungen für Umsatz, Ergebnis und Liquidität im Geschäftsjahr 2020 durch die Coronavirus-Pandemie. Die Emittentin beobachtet die Lage stetig und wird, falls notwendig, konkrete Maßnahmen ergreifen.

Timberland Securities Investment plc

Erst-Veröffentlichung am 23.03.2020, 21.55 CET auf dgap.de

Foto: pixabay.com

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