SolarWorld AG unterzeichnet Kaufvertrag über Vermögenswerte und Gesellschaftsanteile

Dienstag, 8. August 2017

Adhoc-Mitteilung der SolarWorld AG:

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der SolarWorld AG, der SolarWorld Industries Sachsen GmbH, der SolarWorld Innovations GmbH sowie der SolarWorld Industries Thüringen GmbH – jeweils Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Düsseldorf – hat heute einen Kauf- und Übertragungsvertrag mit der SolarWorld Industries GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 23089, als Käuferin geschlossen. Ziel ist die Weiterführung wesentlicher Teile der Solarzellen- und Modulproduktion und der Vertrieb dieser Hocheffizienzprodukte.

Gegenstand des Kauf- und Übertragungsvertrages sind das nahezu gesamte Sachanlagevermögen, alle Vorräte sowie alle immateriellen Vermögensgegenstände der vorgenannten Gesellschaften, ferner bestimmte Forderungen der vorgenannten Tochtergesellschaften sowie die Gesellschaftsanteile der SolarWorld AG an der SolarWorld Africa (Pty) Ltd, der SolarWorld Asia Pacific PTE Ltd., der SolarWorld France S.A.S. und an der SolarWorld Japan KK.

Der Kaufpreis besteht im Wesentlichen in der Ablösung von Verbindlichkeiten, die mit Sicherungsrechten von Gläubigern belegt sind. Die Vereinbarung steht unter verschiedenen, aufschiebenden Bedingungen (Vollzugsbedingungen).

Es wird – nochmals – darauf hingewiesen, dass die Aktionäre der SolarWorld AG aus den Erlösen des Verkaufsprozesses weder Ausschüttungen noch sonstige, nennenswerte Vermögensvorteile erhalten werden.

SolarWorld AG i.I.

Foto: pixabay.com

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