Singulus-Anleihe (A2AA5H): Abstimmung ohne Versammlung zwischen 07. und 09. April 2021

Mittwoch, 24. März 2021


Pressemitteilung der Singulus Technologies AG:

SINGULUS TECHNOLOGIES plant Anpassung der aktuellen Bedingungen der begebenen Anleihe (WKN: A2AA5H) und veröffentlicht Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS TECHNOLOGIES) veröffentlicht die Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG (Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H).

SINGULUS TECHNOLOGIES hat bereits mit den Inhabern von über 25% des gesamten Anleihevolumens in Höhe von 12,0 Mio. € eine Einigung über die Anpassung wesentlicher Bedingungen der Anleihe erzielt. Diese Einigung sieht eine Verlängerung der Laufzeit um weitere fünf Jahre bis zum Juli 2026, eine Reduzierung der Zinszahlungen für diese neue Laufzeit und einen erhöhten Rückzahlungsbetrag vor. Zur wirksamen Änderung der Anleihebedingungen lädt die Gesellschaft kurzfristig alle Inhaber der Schuldverschreibungen (Anleiheinhaber) zu den erforderlichen Abstimmungen ein. 

SINGULUS TECHNOLOGIES bittet die Anleihegläubiger daher zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von Mittwoch, den 07. April 2021, um 0:00 Uhr (MESZ), bis Freitag, den 09. April 2021, um 24:00 Uhr (MESZ). Die Abstimmung ohne Versammlung ist die, sowohl aufgrund der COVID-19-Pandemie als auch in Bezug auf Kosten, präferierte Variante im Vergleich zu einer Präsenzsitzung.

Der Beschlussgegenstand zur Abstimmung beinhaltet die Beschlussfassung über die Verlängerung der Laufzeit der Anleihe, die Anpassung der Verzinsung während der verlängerten Laufzeit sowie die Erhöhung des Rückzahlungsbetrags. Die vollständige Einladung wird ab dem 23. März 2021 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES (www.singulus.de) unter der Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt „Anleihe 2021″ ( https://www.singulus.de/de/credit-relations/anleihe2021.html ) abrufbar sein.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG bittet die Anleihegläubiger, an der Abstimmung teilzunehmen und im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen.

Singulus Technologies AG

Foto: Singulus Technologies AG

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