REO II Spanien Projektentwicklungs GmbH: Teilrückzahlung und Laufzeitverlängerung

Freitag, 27. August 2021


Adhoc-Mitteilung(en) der REO II Spanien Projektentwicklungs GmbH:

Hiermit gibt die Emittentin der auf den Inhaber lautenden Unternehmensanleihe 2017 / 2021 der Gesellschaft, ISIN: DE000A2GS2C7 – WKN A2GS2O, bekannt, dass sie am 26. August 2021 von der ihr nach § 7.1 der Anleihebedingungen eingeräumten Möglichkeit, eine vorzeitige Teilrückzahlung der Teilschuldverschreibungen durch ordentliche (Teil-)Kündigung vorzunehmen, Gebrauch gemacht hat. Die Teilrückzahlung erfolgt in Höhe von insgesamt EUR 4.378.000,00. Dies entspricht 55,0 % des ursprünglichen Nominalbetrages. Je Teilschuldverschreibung wird folglich ein Betrag von EUR 5.500,00 mit Valuta  29. Oktober 2021 ausgezahlt.


Hiermit gibt die REO II Spanien Projektentwicklungs GmbH, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 137605 als Emittentin der auf den Inhaber lautenden Unternehmensanleihe 2017 / 2021, ISIN: DE000A2GS2C7 – WKN A2GS2C, bekannt, dass sie von der ihr nach § 3.1 i.V.m. § 8 der Anleihebedingungen eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, den Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um sechs Monate zu verschieben.

Gemäß § 3.1 Satz 5 und 6 der Anleihebedingungen verschiebt sich der Endfälligkeitstag ab dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung um sechs Monate nach dem zu dem entsprechenden Bekanntmachungszeitpunkt geltenden Endfälligkeitstag. Eine derartige Bekanntmachung ist gemäß § 3.1 Satz 7 der Anleihebedingungen zudem nur dann wirksam, wenn sie spätestens 14 Kalendertage vor dem Rückzahlungstag, der verschoben werden soll, veröffentlicht wird.

Durch diese fristgemäße Bekanntmachung zur Weiterleitung an die Gläubiger verschiebt sich die bisherige Endfälligkeit (1. Oktober 2021) um sechs Monate. Die Schuldverschreibungen werden somit – vorbehaltlich einer Kündigung gem. § 7 der Anleihebedingungen – nunmehr am 1. April 2022 zu 100 % ihres Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen und der unter § 2.3 der Anleihebedingungen aufgeführten Gewinnbeteiligung zurückgezahlt.

REO II Spanien Projektentwicklungs GmbH

Foto: pixabay.com

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