Edel AG verlängert Aktienrückkaufprogramm

Mittwoch, 16. Januar 2013

Pressemitteilung der Edel AG:

Edel AG verlängert Aktienrückkaufprogramm

Hamburg 16.01.2013

Im Rahmen der bilanzfeststellenden Sitzung am 15.01.2013 haben Aufsichtsrat und Vorstand der Edel AG das erfolgreiche Geschäftsjahr 2011/2012 noch einmal resümiert. Das Unternehmen konnte alle wesentlichen Kennzahlen steigern, so wuchs beispielsweise der Konzernumsatz um 7% auf 146,9 Mio. EUR, das EBIT stieg um 0,4 Mio. EUR auf 7,7 Mio. EUR und das EBITDA von 13,3 Mio. EUR auf 13,7 Mio. EUR. Das  Konzernjahresergebnis erhöhte sich von 4,2 Mio. EUR auf 4,4 Mio. EUR und – besonders erfreulich – der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit stieg von 9,8 Mio. EUR auf 18,4 Mio. EUR. Vor allem im Bereich der Distribution digitaler Medieninhalte an Plattformen wie iTunes, amazon oder Spotify konnte die 100% Konzerntochter Kontor New Media GmbH erneut signifikante Zuwachsraten bei Umsatz und Ertrag erzielen und ihr Serviceangebot erfolgreich in den Bereich der Inhalteverwertung über Video-Plattformen (z.B. YouTube) erweitern. Der Umsatz von Kontor New Media war 2012 um beeindruckende 49% angestiegen.

Vor dem Hintergrund dieser anhaltend erfreulichen Geschäftsentwicklung hat sich der Vorstand entschlossen, das zum 31.12.2012 abgeschlossene Aktienrückkaufprogramm wiederaufzunehmen und noch mindestens bis zum 30.06.2013 fortzusetzen.

Zwischen dem 08.02. und dem 28.12.2013 hatte das Unternehmen aus dem ARP gut 200.000 Aktien zurückgekauft.

Die technischen Details zum ARP:

Die Edel AG hatte auf ihrer Hauptversammlung am 18. Mai 2010 beschlossen, dass die Gesellschaft vom Tage der Beschlussfassung an ermächtigt ist, mehrmals eigene Aktien bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals, d. h. bis zu 2.273.451 Stück, über die Börse zurückzukaufen und der Vorstand der Edel AG hatte den Beschluss gefasst, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.

Der Erwerbspreis darf den durchschnittlichen Einheitskurs der Aktien in der Schlussauktion des elektronischen Handelssystems XETRA der Deutsche Börse AG an den jeweils fünf vorangehenden Börsenhandelstagen um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten. Darüber hinaus wurde das mit dem Aktienrückkauf beauftragte Institut verpflichtet, den Aktienrückkauf in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 durchzuführen. Sie wird insbesondere die Volumenbeschränkungen des Art. 5 Absätze 2 und 3 der Verordnung beachten.  Der insoweit maßgebliche durchschnittliche tägliche Aktienumsatz ist aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen im elektronischen Handelssystem XETRA abzuleiten. Hinsichtlich des Kaufpreises wird das Institut zudem insbesondere die Beschränkungen des Art. 5 Absatz 1 der Verordnung beachten.

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