Air Berlin PLC: Schließung des Orderbuchs und Festlegung des Kupons von Anleihen mit Laufzeit bis 2019 mit einem Gesamtnennbetrag i.H.v. mindestens EUR 250 Mio. sowie Anpassung des Umtauschverhältnisses für das laufende Umtauschangebot für die im Jahr 2014 fälligen Altanleihen. Verlängerung der Umtauschfrist bis 7. Mai 2014.

Freitag, 2. Mai 2014

Ad-hoc-Mitteilung  der Air Berlin PLC:

Die Air Berlin PLC gibt bekannt, dass das Orderbuch für die seit 28. April 2014 zur Zeichnung angebotenen neuen Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 250 Mio. mit einer Laufzeit bis 2019 geschlossen wurde. Die Frist für das Umtauschangebot der im Jahr 2014 und im Jahr 2015 fällig werdenden Anleihen wurde bis zum 7. Mai 2014 verlängert.

Die neuen Anleihen umfassen in EUR denominierte und in CHF denominierte Schuldverschreibungen. Der Kupon der in EUR denominierten Schuldverschreibungen wurde auf 6,75 % p.a. festgelegt. Der Kupon in CHF denominierten Schuldverschreibungen wurde auf 5,625 % p.a. festgelegt. Die genannten Kupons sind auch für die im Rahmen des Umtauschangebots auszugebenden neuen Schuldverschreibungen maßgeblich.

Zugleich wurde bei dem laufenden Umtauschangebot für die Altanleihen das Tauschverhältnis für die im Jahr 2014 fällige Anleihe in EUR-denominierte Anleihen von 1 : 1,0325 auf 1 : 1,0450 und in CHF-denominierte Anleihen von 1 : 1,2597 auf 1 : 1,2749 angepasst.

Air Berlin PLC The Hour House 32 High Street Rickmansworth WD3 1ER Hertfordshire Great Britain ISIN GB00B128C026, WKN AB1000 (Aktie) Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt, Prime Standard) ISIN DE000A0NQ9H6 (Wandelanleihe 2007) Euro MTF Market an der Luxembourg Stock Exchange ISIN DE000AB100A6 (Anleihe 2010), ISIN DE000AB100B4 (Anleihe April 2011) und ISIN DE000AB100C2 (Anleihe November 2011 und November 2012) alle drei Anleihen jeweils Segment Bondm im Freiverkehr der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse und Main Securities Market der Irish Stock Exchange, ISIN DE000A1HGM38 (Wandelanleihe 2013) Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse.

Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Australien und Japan sowie in Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf von Wertpapieren der Air Berlin PLC (die „Wertpapiere“) unzulässig sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Air Berlin PLC dar. Die Wertpapiere dürfen in den USA oder an US-Personen, wie in Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner geltenden Fassung (der „Securities Act“) definiert, nur nach vorheriger Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme vom Registrierungserfordernis angeboten oder verkauft werden. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den USA statt.

Das Umtauschangebot erfolgt nicht (und wird nicht erfolgen), weder unmittelbar noch mittelbar, in den oder in die Vereinigten Staaten und auch weder durch die Verwendung von Postsendungen oder anderen Formen der Übermittlung (einschließlich einer Übermittlung per Fax, Telefon oder Internet) im zwischenstaatlichen oder ausländischen Geschäftsverkehr noch über irgendwelche Einrichtungen einer inländischen Börse der Vereinigten Staaten, und das Umtauschangebot kann nicht durch eine solche Verwendung oder derartige Mittel oder Einrichtungen oder aus den Vereinigten Staaten angenommen werden.

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