S.A.G. Solarstrom AG: S.A.G. Solar Italia s.r.l. leitet präventives Vergleichsverfahren ein

Montag, 23. Dezember 2013

Ad-hoc Mitteilung der S.A.G. Solarstrom AG:

S.A.G. Solar Italia s.r.l. leitet präventives Vergleichsverfahren ein

– Insolvenzanmeldung der Muttergesellschaft setzt Konzern-Cashpooling außer Kraft und gefährdet damit Zahlungsfähigkeit
– Präventives Vergleichsverfahren (Concordato preventivo)
– Operatives Geschäft wird fortgeführt

Der Verwaltungsrat der S.A.G. Solar Italia s.r.l., eine 100%-Tochter der S.A.G. Solarstrom AG (WKN: 702 100, ISIN: DE0007021008), Freiburg i. Br., hat am 19.12.2013 den Beschluss gefasst, heute beim Landgericht Mailand einen Antrag auf Einleitung eines präventiven Vergleichsverfahrens (Concordato preventivo; R.D. 16.03.1942 Nr. 267, Art. 160 ff) zu stellen.

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Muttergesellschaft S.A.G. Solarstrom AG hat das Konzern-Cashpooling außer Kraft gesetzt und gefährdet damit die Zahlungsfähigkeit der S.A.G. Solar Italia s.r.l. Die italienische Tochtergesellschaft hat im Rahmen des Cashpoolings Ansprüche im mittleren einstelligen Millionenbereich gegenüber der Muttergesellschaft.

Während des Verfahrens dürfen Forderungen gegenüber der S.A.G. Solar Italia s.r.l. nicht vollstreckt werden. Innerhalb einer vom Gericht festzusetzenden Frist von maximal 180 Tagen wird die Gesellschaft den Gläubigern ein Vergleichsangebot unterbreiten.

Der Geschäftsbetrieb der S.A.G. Solar Italia s.r.l., der unter anderem die Betriebsführung (Operations & Maintanance) von Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 60 MWp für Dritte in Italien umfasst, wird im Rahmen des Verfahrens fortgeführt.

S.A.G. Solarstrom AG

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