S.A.G. Solarstrom AG erhält 3,5 Mio. € aus Freigabe geblockter Mittel

Freitag, 25. April 2014

Adhoc-Mitteilung der S.A.G. Solarstrom AG:

– Verpfändung von Festgeldern zugunsten der Wandelanleihe rechtlich unsicher
– Einigung verhindert langwierige rechtliche Auseinandersetzung
– Dr. Karl Kuhlmann begleitet als Vorstandsvorsitzender weiterhin maßgeblich den Restrukturierungs- und Investorenprozess trotz Übertragung der bislang von ihm an der S.A.G. Solarstrom AG gehaltenen Aktien

Die S.A.G. Solarstrom AG i.I. (WKN: 702 100, ISIN: DE0007021008), vertreten durch den Insolvenzverwalter Dr. Jörg Nerlich, Kanzlei Görg, Köln, hat mit Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses heute eine Vergleichsvereinbarung mit der BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH, Bochum, deren Alleingesellschafter der Vorstandsvorsitzende der S.A.G. Solarstrom AG, Dr. Karl Kuhlmann ist, sowie einer beteiligten Bank hinsichtlich verpfändeter Guthaben im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung 2007/2014 abgeschlossen. Aus dieser Vereinbarung werden liquide Mittel in Höhe von 3,5 Mio. € frei, über die die Gesellschaft nun verfügen kann.

Die Wandelschuldverschreibung war 2007 bei Begebung gemäß den Anleihebedingungen in voller Höhe des Rückzahlungsanspruches von damals 10 Mio. € durch die Verpfändung des eingezahlten Kapitals besichert worden. Der derzeit verpfändete Betrag für ausstehende Wandelschuldverschreibungen beträgt 7.415.500 €. Die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH hält Teilschuldverschreibungen dieser Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 7.363.500,00 € und hatte ihre diesbezüglichen Rückzahlungsansprüche aus der Wandelschuldverschreibung als Sicherheit an die finanzierende Bank abgetreten.

Bei der Vergleichsvereinbarung wurden von den Beteiligten rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Durchsetzbarkeit des Rückzahlungsanspruchs der BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH aus der Wandelschuldverschreibung, gegenüber einer einvernehmlichen Lösung, die der Gesellschaft unmittelbar Liquidität zuführt, abgewogen. Die Klärung eines im Rahmen der Insolvenz bestehenden Absonderungsrechts bezüglich des verpfändeten Guthabens hätte zu einem längeren Rechtsstreit führen können, bei dem sämtliche Mittel nach wie vor blockiert geblieben wären.

Im Rahmen der Vereinbarung verzichten die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH sowie die beteiligte Bank nach Kündigung der gehaltenen Teilschuldverschreibungen auf 3,5 Mio. € des Rückzahlungsanspruchs. Die übrigen 3.863.500 € werden an die finanzierende Bank ausgezahlt.  Aus der Freigabe von 3,5 Mio. € verpfändeter Festgelder kann die Gesellschaft nun über diese liquiden Mittel verfügen.

Die übrigen Gläubiger der Wandelschuldverschreibung sind nicht in diese Vergleichsvereinbarung einbezogen.

Des Weiteren haben die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH, sowie die finanzierende Bank am heutigen Tage eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen, in deren Rahmen die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH ihre S.A.G.-Aktien an die Bank zu übertragen hat. Diese Vereinbarung wurde vor dem Hintergrund geschlossen, dass die Bank im Rahmen der Insolvenz der S.A.G. Solarstrom AG angekündigt hatte, die Finanzierung des Aktienpakets fällig zu stellen. Unabhängig davon wird Dr. Karl Kuhlmann den Restrukturierungs- und Investorenprozess weiterhin maßgeblich als Vorstandsvorsitzender der S.A.G. Solarstrom AG begleiten. Er wird ebenso wie der gesamte Vorstand dabei wie bisher sehr eng und vertrauensvoll mit dem Insolvenzverwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss zusammenarbeiten.

S.A.G. Solarstrom AG

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