SdK fordert Einberufung einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber der SolarWorld AG

Montag, 29. April 2013

Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Die SolarWorld AG hat am 24. Januar 2013 mitgeteilt, dass die Gesellschaft auf Grundlage der Unternehmensplanung des laufenden und der kommenden Jahre davon ausgeht, dass gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft notwendig sind. Daraufhin wurden laut Presseberichten Sanierungsberater mit der Erstellung eines Restrukturierungskonzeptes beauftragt. Am 17. April wurde schließlich mitgeteilt, dass für das Geschäftsjahr 2012 auf Basis des Einzelabschlusses der SolarWorld AG ein Verlust nach Steuern in Höhe von minus EUR 520
Mio. bis minus EUR 550 Mio. erwartet wird, womit die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital ausweisen würde.

Sanierung nur durch Einbeziehung der Anleihegläubiger möglich

Während der aktuellen Presseberichterstattung zufolge bereits mit Banken, den Inhabern von Schuldscheindarlehen und Lieferanten Gespräche über eine Sanierung der Gesellschaft geführt worden sind, ist die weitaus bedeutendste Gläubigergruppe, die der Anleiheinhaber, bisher bei den Gesprächen außen vor geblieben. Dies liegt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) darin begründet, dass der Großteil der Anleiheinhaber bisher anonym geblieben ist, und somit die Gesellschaft keinen konkreten Ansprechpartner bezüglich der Einbeziehung der Anleihen zur Verfügung hat. Die SdK hat daher die Gesellschaft aufgefordert, kurzfristig eine Versammlung der Anleiheinhaber einzuberufen und dort die Grundzüge des geplanten Sanierungskonzeptes den Anleiheinhaber vorzustellen und dieses mit den Anleiheinhabern zu diskutieren. Ferner sollte aus Sicht der SdK auf der Versammlung für die beiden außenstehenden Anleihen gemeinsame Vertreter gewählt werden, welche im Sanierungsprozess die Interessen der Anleiheinhaber vertreten können. Es kann nicht sein, dass die SolarWolrd AG mit den Banken und anderen Gläubigern ein Sanierungskonzept fertigt, ohne dass dabei die Interessen der Anleihegläubiger berücksichtigt werden. Die SdK wird für die von ihr vertretenen Stimmen keiner Sanierung nach dem Motto ‚Friss oder Stirb‘, bei dem die Sanierungslasten ungerecht zwischen den Gläubigergruppen verteilt werden, zustimmen. Die SdK fordert daher den Vorstand der SolarWorld AG auf, kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber einzuladen um somit eine Beteiligung der Anleiheinhaber am Sanierungskonzept zu gewährleisten.

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

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