Radieren erlaubt? – Nachträgliche Änderung des Verwendungszwecks im Emissionsprospekt

Mittwoch, 18. Juli 2012

Stopp der USA-Apassionata-Tour: Peter Massine Entertainment GmbH ändert Verwendungszweck.

Fester Bestandteil eines klassischen Emissionsprospekts von Mittelstandsanleihen ist das Kapitel: „Verwendung des Emissionserlöses“. Hier erläutert der Emittent, wie er das von seinen Anlegern eingeworbene Kapital investieren möchte. Was aber, wenn diese Pläne sich zerschlagen, nachdem das Geld bereits eingesammelt ist? Der Peter Massine Entertainment GmbH ist genau das passiert.

Das von Inhaber Peter Massine geführte Unternehmen veranstaltet in Europa seit fast zehn Jahren die Apassionata-Pferdeshows. In diesem Jahr sollte die USA erobert werden. Dazu begab die Peter Massine Entertainment GmbH im November 2011 die zu 8,25 Prozent verzinste Apassionata-Anleihe im Volumen von bis zu sechs Millionen Euro. Der Erlös sollte laut Prospekt zur „weiteren Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Apassionata-Gruppe“ verwendet werden. Insbesondere sollte „die Finanzierung der für das Frühjahr 2012 geplanten ersten Tournee in den USA sichergestellt werden.“

Diese Tournee – eigentlich für 18 Monate konzipiert – wurde jedoch nach nur drei Wochen gestoppt. Die Angaben zu den Gründen waren widersprüchlich. So hieß es auf der US-amerikanischen Internetseite von Apassionata zuerst, die europäische Finanzkrise hätte die Finanzen des Veranstalters beeinträchtigt und ihn zum Stopp der Tour gezwungen. Später wurde der Inhalt der Internetseite gelöscht und eine neue Begründung veröffentlicht. Demnach müsse man bei Apassionata nacharbeiten und das Kommunikationskonzept an den amerikanischen Markt anpassen.

Die Zeichnungsfrist der Apassionata-Anleihe (WKN: A1MA2Q), die ursprünglich am 8.11.2012 enden sollte, wurde vor gut zwei Wochen beendet. Es werden keine Zeichnungsscheine mehr angenommen.

„Geringer finanzieller Schaden durch Tournee-Abbruch“

Zwar sei das maximale Emissionsvolmen von sechs Millionen Euro bei weitem nicht erreicht worden und durch den schnellen Stopp der US-Tour sei nur ein „geringer finanzieller Schaden“ entstanden. Aber die Frage bleibt, was mit den Anleihe-Geldern geschieht, die dem Unternehmen bereits zugeflossen sind. „Wir sahen diese Anleihe als Risikoschutz. Theoretisch hätte Apassionata die US-Tour auch ohne Anleihe durchführen können, von daher wurde die Anleihe kaum eingesetzt“, so die Antwort von Patrik Waize, Prokurist der Apassionata GmbH, und Jens Peter Hüpers, Finanzberater. Das eingesammelte Kapital soll jetzt für „ die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Appassionata Gruppe“  – wie es im Wertpapierprospekt heißt –  eingesetzt werden. Die Mittel sollen den anderen Apassionata-Tourneen zugeführt werden.

Für Änderungen von ursprünglich im Prospekt veröffentlichten Verwendungszwecken von Anleihegeldern ist eine Genehmigung  der BaFin nötig. Günter Jucho von Jucho & Coll, der die Peter Massine Entertainment GmbH betreut, sieht hier keine Probleme: „Das ist eine reine Formsache. Wir haben keinen Antrag auf Änderung gestellt, weil im Prospekt neben der USA-Reise auch ´die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Appassionata Gruppe‘ zur Mittelverwendung vorgesehen ist“, so der Berater.

Risiko wird Anlegern zugeordnet

Doch darf der Verwendungszweck von Anleihe-Geldern einfach so rückwirkend geändert werden? Begründet dies nicht zumindest ein Sonderkündigungsrecht für die Anleger? „Nur bedingt“, lautet die Antwort von Rechtsanwalt Dr. Carsten Hoth von der Düsseldorfer Kanzlei Jasper Rechtsanwälte: „Allgemein ist es so, dass in dem Fall, dass der Verwendungszweck wegfällt und keiner Vertragspartei dieses Risiko zuzuordnen ist, dem Kapitalgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht“, erklärt der Jurist. „Anders ist es, wenn der Emittent eine alternative Verwendung vorschlägt, die dem Kapitalanleger zuzumuten ist. In diesem Fall findet eine Vertragsanpassung statt.“

Im Fall Apassionata spreche die Risikobelehrung im Prospekt – in der explizit auf die Risiken der geplanten USA-Tournee hingewiesen wird – dafür, dass das eingetretene Risiko von den Kapitalanlegern zu tragen sei. „Daher werden die Kapitalanleger jedenfalls keine Kündigungsrechte aus dem Ausfall der Amerika-Tournee herleiten können“, so Hoth.

Im Mai 2012 hat die Peter Massine Entertainment GmbH die Zinsen für die Anleihen-Gelder pünktlich gezahlt. „Und das wird auch an allen kommenden Zinsterminen der Fall sein“, versicherten Apassionata-Prokurist Waize und Finanzberater Hüpers der Anleihen Finder Redaktion. Berater Günter Jucho ergänzt: „Eine Neuauflage der Anleihe wird zur Zeit überdacht.“

Anleihen Finder Redaktion

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